Mittwoch, 24. April 2024
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Nach dem Tod von Malte C.: Urteil gegen Angreifer ist rechtskräftig

Ab sofort ist das Urteil gegen den 21 Jahre alten Nuradi A., der für den Tod des trans Mannes Malte C. verantwortlich ist, rechtskräftig. Unklar ist allerdings, ob der Tschetschene auch in seine Heimat abgeschoben wird.

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Das Urteil gegen Nuradi A. ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung des 21-Jährigen haben ein Rechtsmittel eingelegt, um den Fall vor einer höheren Instanz weiter zu verhandeln. Das Landgericht Münster hatte ihn letzte Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Jugendstrafrecht zu fünf Jahren Haft und der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt.

Der trans Mann wollte Frauen schützen, die von Nuradi A. beleidigt wurden

Damit steht fest, dass Nuradi A. rechtlich Schuld am Tod von Malte C. hat. Der 25 Jahre alte trans Mann wollte auf dem CSD Münster eine Gruppe Frauen vor Pöbeleien und Bedrohungen des heute 21-Jährigen schützen. Als er ihn bat, seine Beleidigungen zu unterlassen, soll er Malte C. ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen haben.

Dieser verlor daraufhin das Gleichgewicht, Nuradi A. soll mit einem weiteren Faustschlag ins Gesicht nachgesetzt haben. Malte C. kam mit dem Kopf auf dem harten Asphalt auf. Im Krankenhaus musste er in ein künstliches Koma versetzt werden, aus dem er nicht mehr aufwachte.

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Der 21-Jährige war geständig und zeigte Reue

Vor Gericht hatte der 21-Jährige die Tat gestanden und Reue gezeigt. Sein Geständnis sei „von echter Reue getragen“, erkannte auch die Staatsanwaltschaft an. Sie sah in der Tat zwar keinen bedingten Tötungsvorsatz, doch spätestens mit dem zweiten Schlag habe der Angeklagte schwere Verletzungen seines Opfers „für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen“.

Mit der Rechtskraft des Urteils erlangt auch die nicht unumstrittene Auffassung des Gerichts Rechtskraft, dass Nuradi A. die Tat nicht aus LGBTI-Feindlichkeit verübt habe, sondern aus einer ihm zugrundeliegenden Aggressivität und Streitsucht, gemischt mit Enthemmung durch Drogen- und Alkoholkonsum.

Wird Nuradi A. jetzt nach Tschetschenien abgeschoben?

Eine andere Frage steht allerdings noch im Raum: Nämlich ob der 21-Jährige seine Haft in Deutschland absitzen wird oder in seine Heimat Russland abgeschoben wird. Denn das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte Nuradi A. den Aufenthaltstitel aberkannt, er selbst hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Münster geklagt.

Einem Gutachten des Strafprozesses zufolge soll der 21-Jährige selbst schwul sein, seine sexuelle Orientierung aber bis jetzt unterdrückt haben. Darauf soll das Verwaltungsgericht Bezug genommen haben. Seine sexuelle Identität stelle „kein zentrales Element seiner Identität dar“, zitieren die Westfälischen Nachrichten aus einem Beschluss des Gerichts vom 27. Jänner.

Der Münsterischen Zeitung zufolge liegt es jetzt an der Vollstreckungsleitung der Anstalt, in der Nuradi A. seine Haft absitzen wird, ob er währenddessen abgeschoben wird. Durch die öffentliche Berichterstattung über den Fall und das Gutachten im Strafprozess könnte eine Abschiebung aber lebensgefährlich für den 21-Jährigen enden: Denn in Tschetschenien droht sexuellen Minderheiten staatliche Verfolgung, Folter und Tod – initiiert von Machthaber Ramsan Kadyrow.

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