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Außenministerium outet Iraner vor lokalen Behörden

Schwere Vorwürfe erhebt Yannick Shetty, LGBTIQ-Sprecher der Neos, gegen das Außenministerium: Dieses soll einen in Österreich lebenden Iraner gegenüber den Behörden seines Heimatlands geoutet haben - und damit dessen Familie in Lebensgefahr gebracht haben.

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Im Jahr 2021 heiratete ein in Österreich lebender Facharzt aus dem Iran, seinen Partner, einen Unternehmer. Nach dem Auslaufen der Corona-Regeln sollte auch seine Familie aus der Heimat anreisen. Die Abwicklung des Visums war an die private Firma Visa Facilitation Service Global (VFS) ausgelagert worden.

Das Ministerium beruhigte den Arzt – nun ist seine Familie in Gefahr

Da der Arzt einen Grund für das Visum angeben musste, waren er und sein Mann besorgt, dass die iranischen Behörden erfahren würden, dass er schwul sei. Doch diese Bedenken seien abgewiesen worden, schreibt Shetty. „Wir sehen nichts, worüber sie besorgt sein brauchen. Wir werden das Visaverfahren wie jedes andere abhandeln“, soll das Außenamt dem Paar mitgeteilt haben.

Eine gefährliche Fehleinschätzung. Nun ist die Familie im Iran vorgeladen worden, um sich über die sexuelle Orientierung ihres Sohnes zu äußern. Ihnen drohen nun Repressionen. Sollte der Arzt in den Iran einreisen, droht ihm die Verhaftung, bis hin zur Todesstrafe. „Selbst wenn ich eines Tages im Sterben liege, darfst du nicht mehr nach Hause kommen“, zitiert der Falter aus einem Telefonat der Mutter mit ihrem in Österreich lebenden Sohn.

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Das heißt aber auch, dass er seinen iranischen Reisepass, der in wenigen Monaten ausläuft, nicht verlängern kann. Weil sein Aufenthaltsrecht an einen gültigen Reisepass geknüpft ist, droht ihm nun sogar die Ausweisung, so Shetty.

Vernichtendes Urteil der Volksanwaltschaft, Shetty kündigt Anfrage an

Die Volksanwaltschaft hat in einem Bericht im September 2022 das Außenministerium gerügt. Sie sehe „einen Missstand in der Verwaltung der Österreichischen Botschaft Teheran“, weil die Angehörigen ihr Visum nicht direkt bei der Botschaft beantragen konnten. Das ließe „nicht auf die im vorliegenden Fall gewünschte und angebrachte Sensibilität bzw. Landeskunde schließen, zumal die Ausübung von Homosexualität im Iran noch immer mit der Todesstrafe geahndet wird“.

Die Volksanwaltschaft hält eine Entschuldigung der Botschaft in Teheran für angebracht. Doch im Außenministerium ist man sich keiner Schuld bewusst. „Es wurden keine Unrechtmäßigkeiten bzw. keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht seitens unserer Mitarbeiter:innen oder des externen Dienstleisters Visa Facilitation Service (VFS) Global festgestellt“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem Standard

Shetty kündigte eine „umfassende parlamentarische Anfrage zu dieser verbeamteten Homophobie mit fatalen Konsequenzen“ an. Außenminister Alexander Schallenberg von der ÖVP müsse sich öffentlich erklären. Das Paar will die Republik auf Schadenersatz klagen.

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