Dienstag, 23. April 2024
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Wegen Suche nach Date: Deutscher aus Russland ausgewiesen

Weil er im Internet nach einem anderen Mann für ein Date kennenlernen wollte, ist ein Deutscher nun aus Russland ausgewiesen worden. Er wurde wegen "LGBT-Propaganda" verurteilt.

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Im vergangenen Herbst hat das russische Parlament das international viel kritisierte Gesetz gegen „LGBT-Propaganda“ noch einmal verschärft. Bis dahin war die positive Darstellung sexueller Minderheiten vor Minderjährigen strafbar – seitdem drohen bei jeder positiven Darstellung hohe Geldstrafen.

Was das konkret bedeutet, hat nun ein 40 Jahre alter Deutscher am eigenen Leib erfahren. Weil er im Internet einen Russen für den Aufbau einer sexuellen Beziehung kennenlernen wollte, wurde der Mann wegen „LGBT-Propaganda“ schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150.000 Rubel, umgerechnet knapp 1.700 Euro, verurteilt, und wurde ausgewiesen.

Über die Türkei soll der Mann nach Deutschland gekommen sein

Der Mann hatte sich zuletzt auf der Halbinsel Kamtschatka im Fernen Osten Russlands aufgehalten. Von dort wurde er nach Moskau gebracht, so Ria Nowosti. Von Moskau sollte er über die Türkei nach Deutschland fliegen. Das Gerichtsurteil soll bereits Anfang April ergangen aber erst jetzt vollstreckt worden sein.

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Das Gesetz gegen „LGBT-Propaganda“ zeichnet sich in seiner aktuellen Version durch schwammige Formulierungen aus. Diese lassen eine große Bandbreite an Interpretationen für mögliche Verurteilungen auch im privaten Bereich zu. Gedacht ist es eher, um unerwünschte Medien-, Literatur- und Filminhalte, Werbung und persönliche Beiträge in sozialen Netzwerken zu zensieren.

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