Donnerstag, 28. März 2024
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EGMR pocht auf Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Eine historische Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) getroffen. Das Gericht stuft die fehlende rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Rumänien als Rechtsverletzung ein. Das könnte Folgen für alle Länder haben, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben.

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Insgesamt 21 gleichgeschlechtliche Paare aus Rumänien haben das Land vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geklagt, weil sie keine Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft in ihrer Heimat amtlich registrieren zu lassen. 

Keine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare: Verstoß gegen Menschenrechte

Nun hat ihnen der EGMR Recht gegeben: Mit fünf zu zwei Stimmen sehen die Richter:innen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EGMR), der das Recht auf Privat- und Familienleben regelt, durch das rumänische Recht verletzt. Dass gleichgeschlechtliche Paare in dem Land weder heiraten noch eine Eingetragene Partnerschaft eingehen können, verletze ihre Menschenrechte.

Das EGMR wies auch das Argument Rumäniens, privatrechtliche Verträge könnten die Paare auf gleichem Niveau absichern, zurück. „Homosexuellen Partnerschaften die Anerkennung zu erlauben, würde die Institution der Ehe nicht beeinträchtigen, weil heterosexuelle Paare immer noch heiraten dürfen“, so das Gericht.

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Signalwirkung für Mitgliedsstaaten ohne Eingetragene Partnerschaft

Auch negative Einstellungen unter der Bevölkerung sind für das Gericht kein Grund, schwulen und lesbischen Paaren das Recht auf Anerkennung zu verweigern. Rumänien sei verpflichtet, gleichgeschlechtlichen Familien Anerkennung und Schutz zu gewähren, so der EGMR.

Und dieses Urteil könnte auch Signalwirkung für jene 15 Mitgliedsstaaten des Europarats haben, in denen schwule und lesbische Paare ebenfalls noch auf rechtliche Anerkennung ihrer Beziehungen hoffen. Denn der Gerichtshof in Straßburg erinnerte daran, dass alle seine 46 Mitgliedsstaaten einen rechtlichen Rahmen für Anerkennung und Schutz gleichgeschlechtlicher Paare schaffen sollen.

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