Unruhe in der deutschen Bundeswehr: Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet, soll sich der Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr, Generalmajor Markus Kurczyk, einem Soldaten gegenüber übergriffig verhalten haben. Unangenehm ist das Fall auch deshalb, weil Kurczyk für die Führungskultur innerhalb der Streitkräfte mitverantwortlich ist.
Einen Tag nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Generalmajor seiner Funktionen entbunden
Wie der Verteidigungsministerium mitteilte, wurde Kurczyk am Samstag von Generalinspekteur Carsten Breuer vorläufig von seinen Aufgaben entbunden. Eine öffentliche Begründung für den Schritt gibt es nicht, ein Nachfolger soll Medienberichten zufolge bereits gefunden sein.
Informationen des Wochenmagazins zufolge soll einen Tag zuvor, am Freitag, im Verteidigungsministerium eine Beschwerde gegen den Kurczyk eingegangen sein: Ein Soldat soll sich beschwert haben, weil der Generalmajor am Rande einer Party bei den „Invictus Games“ in Düsseldorf versucht haben soll, ihn gegen dessen Willen auf den Mund zu küssen.
Nun wird der Fall intern geprüft. Am Samstagnachmittag hat das Verteidigungsministerium auch den Bundestag über den Vorgang informiert. Der Generalmajor nahm bis jetzt zu dem Vorfall nicht öffentlich Stellung, es gilt die Unschuldsvermutung.
Neue Richtlinie regelt strengeren Umgang mit sexueller Belästigung in der Bundeswehr
Bemerkenswert ist der Fall auch deshalb, weil die deutsche Bundeswehr erst Anfang September eine neue interne Richtlinie über den Umgang mit sexueller Belästigung in den eigenen Reihen herausgegeben hat. Darin sind Zuständigkeiten und mögliche Sanktionen straffer als bisher geregelt.
Demnach stelle jede Form der sexuellen Belästigung „einen schwerwiegenden Angriff auf die Würde und die körperliche Integrität der betroffenen Person“ dar und werde nicht geduldet. Dazu zählen neben körperlichen Attacken auch „Bemerkungen sexuellen Inhalts“ oder das Aufhängen von Porno-Bildern in den Kasernen.
Der Weisung zufolge sind die Vorgesetzten in diesen Fällen verpflichtet, sofort einzuschreiten und disziplinarische Ermittlungen einzuleiten.