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Brigitte Bierlein im Alter von 74 Jahren gestorben

Die ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und die einzige Bundeskanzlerin Österreichs ist im Alter von 74 Jahren gestorben.

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Brigitte Bierlein, ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und die einzige Bundeskanzlerin Österreichs, ist im Alter von 74 Jahren nach kurzer, schwerer Krankheit gestorben. Das gab das Bundeskanzleramt am Montagnachmittag bekannt.

Brigitte Bierlein war 218 Tage lang die erste Bundeskanzlerin Österreichs

Nachdem die Regierung Kurz I im Gefolge der „Ibiza-Affäre“ abgewählt worden war, nominierte Bundespräsident Alexander Van der Bellen Bierlein als Kanzlerin für die Übergangsregierung. Bierlein war exakt 218 Tage im Amt, ehe Kurz im Jänner 2020 wieder auf den Ballhausplatz zurückkehrte.

Sie war vor genau fünf Jahren, am 3. Juli 2019, als erste Frau an der Spitze einer österreichischen Regierung angelobt worden, die Amtszeit endete am 7. Jänner 2020.

Die Ausnahmejuristin war immer wieder die erste Frau in einer Funktion

Bierlein wurde am 25. Juni 1949 als Tochter eines Beamten und einer Künstlerin in Wien geboren. Nach der Matura studierte sie Rechtswissenschaften, bereits im Jahr 1971 promovierte sie nach einem Studium in Mindestzeit an der Universität Wien. Nach der Richterausbildung begann eine erfolgreiche Laufbahn als Staatsanwältin.

Sie wurde schließlich Generalanwältin bei der Generalprokuratur, danach von 2003 bis 2018 Vizepräsidentin des VfGH. Von Februar 2018 bis zu ihrer Ernennung zur Bundeskanzlerin am 3. Juni 2019 war Bierlein die erste Präsidentin des VfGH.

Bierlein war für wichtige Entscheidungen für die Community mitverantwortlich

Als Richterin am VfGH fallen einige wichtige Entscheidungen für die österreichische LGBTI-Community in ihre Amtszeit. Während ihrer Zeit als Vizepräsidentin wurde die Ehe in Österreich für schwule und lesbische Paare geöffnet. Als Präsidentin ist sie für die Entscheidung zur Einführung des dritten Geschlechtseintrags verantwortlich.

Über die Öffnung der Ehe durch den VfGH sagte Bierlein in einem Interview mit Lambda, dem Magazin der HOSI Wien: „Möglicherweise war der Gesetzgeber erleichtert, dass wir ihm diese Entscheidung über die Öffnung der Ehe abgenommen haben.“

„Echtes Familienleben für Regenbogenfamilien“

Der noch größere Schritt sei vom VfGH jedoch „schon früher, nämlich mit der Entscheidung zur Fremdkindadoption“ gesetzt worden, so Bierlein damals: „Da ging es schon um echtes Familienleben für Regenbogenfamilien“, erklärte Bierlein, die auch diesen Spruch mitentschieden hat.

Während ihrer Zeit als Bundeskanzlerin wurde ein Erlass verabschiedet, der Therapeut:innen und Ärzt:innen „Konversionstherapien“, die die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verändern wollen, für Minderjährige verbietet. Ein entsprechendes Gesetz scheitert noch immer am Widerstand der ÖVP.

Nehammer: „Zutiefst erschüttert“

Bundeskanzler Karl Nehammer von der ÖVP reagierte betroffen und „zutiefst erschüttert“ auf die Nachricht. „Sie hat in einer schwierigen Zeit nicht gezögert, Verantwortung zu übernehmen, um der Republik und den Menschen in unserem Land zu dienen. Unser Land ist ihr zu großem Dank verpflichtet“, so der Kanzler. Österreich verliere „eine herausragende Persönlichkeit und Vorreiterin, die unsere Republik für Generationen entscheidend geprägt hat“.

Vom amtierenden VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hieß es, der Verfassungsgerichtshof verliere eine unparteiliche ehemalige Präsidentin und einen hochgeschätzten Menschen, Österreich eine entschlossene Verfechterin des Rechtsstaats.

Neben ihren beruflichen Aufgaben war Bierlein jahrzehntelang in der staatsanwaltlichen Standesvertretung, in der Unabhängigen Opferschutzkommission gegen Missbrauch und Gewalt sowie als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Bundestheater-Holding und des Kuratoriums der Stiftung Forum Verfassung tätig. Sie verfasste zahlreiche wissenschaftliche Beiträge in den Bereichen des Strafrechts und des öffentlichen Rechts.

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