Während in Namibia die Verfolgung sexueller Minderheiten als verfassungswidrig aufgehoben wurde, geht man in der Demokratischen Republik Kongo den umgekehrten Weg: Der seit zwei Wochen amtierende Justizminister Constant Mutamba hat die Staatsanwaltschaft angewiesen, Lesben und Schwule strafrechtlich zu verfolgen – obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
Mutamba fordert die strafrechtliche Verfolgung von Schwulen und Lesben
Da berichtet die Newsseite Erasing 76 Crimes . Demnach forderte Mutamba am 15. Juni in einem Schreiben an den Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichts von Kinshasa die strafrechtliche Verfolgung „derjenigen, die abweichende Praktiken sexueller und homosexueller Art begehen“.
Mangels einer rechtlichen Grundlage bezeichnet der Justizminister gleichgeschlechtliche Handlungen als „Verstöße gegen die Moral“ und gegen die moralische Ordnung des Landes und seiner Familien. Begründungen zu den Anschuldigungen nannte er in seinem Schreiben nicht.
LGBTI-Organisationen fordern „Online-Orgien“, behauptet der Justizminister
Außerdem beklagte Mutamba, ohne ausdrücklich jemanden zu nennen, die Existenz von LGBTI-Organisationen, die angeblich „Online-Orgien“ fördern würden. Beweise dafür blieb der Justizminister auch hier schuldig.
Über den Inhalt seines eigenen Briefs war Mutamba so empört, dass er Kopien an das Büro des Premierministers, den Innenminister, die Staatsanwälte der Berufungsgerichte sowie den nationalen Polizeichef schickte. Wie diese auf die Post reagiert haben, ist nicht bekannt.
Schon als Abgeordneter wollte Mutamba Homosexualiät verbieten
Bereits im April, als Mutamba noch ein einfacher Parlamentsabgeordneter war, stellte er einen Gesetzesentwurf vor, der gleichgeschlechtliche Handlungen mit bis zu 15 Jahren Haft bestrafen sollte. Derzeit sind Homosexualität oder Transidentität in der Demokratischen Republik Kongo legal, das Parlament hat sich auch nicht mit Mutambas Gesetzesvorschlag beschäftigt.
Seit Ende Mai ist Mutamba nun Justizminister. Seitdem übt er Druck auf die Justiz aus, Homosexualität außergerichtlich zu kriminalisieren. Das ist nicht nur für die LGBTI-Community in der Demokratischen Republik Kongo gefährlich, sondern auch für die Justiz, deren Unabhängigkeit in der Verfassung des Landes garantiert wird.

