Das Oberste Gericht von Malawi, einem Staat im Südosten Afrikas, hat zwei Klagen gegen die LGBTI-feindlichen „Anti-Sodomie-Gesetze“ abgewiesen. Das berichtet das US-Radio Voice of America (VOA).
Zwei Fälle wurden verhandelt, beide ließ das Gericht abblitzen
Das Gericht hatte zwei unterschiedliche Fälle behandelt: Jenen des niederländischen Staatsbürgers Jan Willem Akster und jenen der malawischen trans Frau Jana Gonani. Beide wurden im Jahr 2021 in getrennten Fällen wegen homosexueller Handlungen angeklagt.
Sie fochten vor dem Verfassungsgericht die noch aus der Kolonialzeit stammenden Paragraphen 153, 154 und 156 des malawischen Strafgesetzbuchs an. Diese verbieten „unanständige Praktiken zwischen Männern“ und „widernatürliche Straftaten“ und bestrafen sie mit bis zu 14 Jahren Gefängnis. Diese Bestimmungen würden unter anderem ihr Recht auf Privatsphäre verletzen, so die Antragsteller:innen.
Das Gericht sieht keine Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Malawi
Doch das Gericht ließ die beiden abblitzen: Die Antragsteller:innen hätten keine Beweise dafür vorgelegt, dass die gesetzlichen Bestimmungen Lesben und Schwule diskriminieren würden, so das Gericht. Außerdem liege eine Aufhebung des Gesetzes in der Verantwortung des Parlaments. Den Antragsteller:innen stehe es deshalb frei, das Parlament zu ersuchen, das Gesetz zu ändern. Damit bleibt Homosexualität in Malawi eine Straftat.
Für Khanyo Farise, den stellvertretenden Regionaldirektor von Amnesty International für Ost- und Südafrika, ist das Urteil ein „herber Rückschlag für die Menschenrechte in Malawi“. Es widerspreche „eindeutig der Verfassung Malawis, der Afrikanischen Charta und dem internationalen Menschenrechtsgesetz, die alle Diskriminierung eindeutig verbieten“, heißt es in einer ersten Stellungnahme.
Die Entscheidung erschwert das Leben queerer Menschen in Malawi
Die Entscheidung des Höchstgerichts mache Malawi auch zu einem Außenseiter im südlichen Afrika, wo die meisten Länder einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr entkriminalisiert haben, so Farise.
„Insbesondere bedeutet dieses Urteil, dass LGBTI-Personen weiterhin Zugang zu Gesundheitsversorgung und anderen sozialen Diensten vorenthalten bleiben“, so der stellvertretende Regionaldirektor. Amnesty International stehe an der Seite „aller LGBTI-Menschen in Malawi, die das Recht haben, ein Leben in Würde und voller Menschlichkeit zu führen“.
Die Behörden forderte Farise auf, die Sicherheit queerer Menschen angesichts drohender Gewalt zu gewährleisten. So gab es im vergangenen Juli es zu einem landesweiten „Anti same-sex marriage“-Protest mit rund 5.000 Demonstrierenden, zu dem religiöse Führern aufgerufen hatten. Dabei wurden Mitarbeitende von Menschenrechtsorganisationen wie der Nyasa Rainbow Alliance beschimpft und mit Gewalt bedroht.

