Am 1. November tritt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es ersetzt das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 und soll vor allem trans, inter und nicht-binären Menschen eine leichtere amtliche Änderung ihres Vornamens und ihres Geschlechtseintrags ermöglichen.
Ab 1. November sind Begutachtungen und Beschlüsse zur Änderung von Namen und Geschlecht in Deutschland Vergangenheit
Statt ärztlicher Gutachten, psychologischer Diagnosen und richterlicher Beschlüsse reicht künftig eine einfache Erklärung vor dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag amtlich zu ändern. Für Minderjährige gibt es leicht abweichende Regeln.
Allerdings muss eine solche Änderung drei Monate zuvor angemeldet werden – also ab dem gestrigen 1. August. Diese erste Gelegenheit genutzt hat die trans Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer von den Grünen. Wie die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet, hat die 47-Jährige bereits um 8.00 Uhr früh ihre Anmeldung zur Änderung an ihrem Geburtsstandesamt im niederbayerischen Zwiesel abgegeben.
Die letzten fünf Jahre hatte Tessa Ganserer keinen Ausweis, den sie hätte vorzeigen können
Für sie sei es „politisch wie auch höchst persönlich ein ganz besonderer Freudentag“, so Ganserer, die sich 2018 als trans geoutet hatte. Hinter ihr lägen fünf harte Jahre, in denen sie keinen Ausweis gehabt habe, den sie hätte vorzeigen können.
Für Ganserer ist die alte Regelung ein „entwürdigendes Verfahren, das kein Mensch mehr durchlaufen müssen sollte“. Deshalb ist in allen amtlichen Dokumenten noch ihr abgelegter männlicher Vorname angeführt.
Wegen Allerheiligen muss Tessa Ganserer vier Tage länger warten
Auch ihre Erklärung vor dem Standesamt will Tessa Ganserer zum erstmöglichen Termin abgeben. Da Allerheiligen am 1. November in Bayern allerdings ein Feiertag ist, ist das erst am 4. November möglich. Dann wird die Politikerin auch rechtlich vollständig als Frau anerkannt sein.
Dass sie ihre neuen Dokumente erst nach einer Bedenkzeit von drei Monaten bekommt, empfindet Ganserer als „unnötige zusätzliche Bürokratie“. Dennoch sei das neue Selbstbestimmungsgesetz eine „wahnsinnige Erleichterung“.