Während der Olympischen Spiele von Paris musste sich die algerische Boxerin Imane Khelif nicht nur im Boxring behaupten: So hatte Umar Kremlew, Chef des wegen Unregelmäßigkeiten von Olympia ausgeschlossenen Boxverbandes IBA, behauptet, sie habe den Geschlechtstest nicht bestanden.
Konfuse Anschuldigungen traten eine Welle des Hasses los
Was er genau damit meinte, konnte der enge Freund von Wladimir Putin auch bei einer konfusen Pressekonferenz nicht erklären, doch das konnte die internationale Aufregung nicht bremsen. Schnell wurde aus der Algerierin eine „Trans-Boxerin“. Dass Khelif nachweislich als Frau geboren wurde und jahrelang ohne Probleme in Frauenbewerben kämpfte, interessierte den Online-Mob nicht.
So erhielt eine Funktionärin des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die Khelif öffentlich verteidigte, nach eigenen Angaben Morddrohungen. Die Boxerin selbst sprach von einer Verletzung ihrer Menschenwürde. Der algerische Verband stellte sich demonstrativ hinter sich.
Jetzt wehrt sich Imane Khelif vor Gericht
Jetzt kämpft die 25-Jährige gegen das Cybermobbing – und für ihre Ehre: Wie das US-Magazin Variety berichtet, hat die Boxerin in Frankreich Klage eingereicht. Die Ermittlungen sollen klären, wer die „frauenfeindliche, rassistische und sexistische Kampagne“ initiiert und wer sie angeheizt habe, schreibt die französische Sportzeitung L’Equipe.
Der Text der Klage enthält dabei unter anderem die Namen der britischen Schriftstellerin J. K. Rowling, deren transfeindliche Handlung bekannt ist, des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump und des X-Eigentümers Elon Musk, der seine trans Tochter zuletzt für tot erklärt hat.
In ihrer Klage nennt die Boxerin prominente Beispiele
Rowling hatte auf X ein Bild von Khelif mit der italienischen Boxerin Angela Carini gepostet. Dazu schrieb sie, Khelif sei ein Mann, der „den Schmerz einer Frau, der er gerade in den Kopf geschlagen hat, genießt“. Musk verbreitete den Post eines Schwimmers, der geschrieben hatte, dass Männer nichts im Frauensport verloren hätten und kommentierte dessen Aussage mit „Absolut“.
Die Klage von Khelif richtet sich allerdings nicht konkret gegen die Personen. Wie ihr Anwalt Nabil Boudi sagte, solle die zuständige Abteilung der Pariser Staatsanwaltschaft wegen Cybermobbings ermitteln, „gegen wen sie es für notwendig hält“.
Dabei können die Strafverfolgungsbehörden auch gegen Beschuldigte außerhalb Frankreichs ermitteln: Die französische Strafverfolgung gegen Hassrede im Internet könne Rechtshilfe von Behörden anderer Länder anfragen. So gebe es eine Kooperation mit entsprechenden Staatsanwaltschaften in den USA.