Zwei Männer, die in Simbabwe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, müssen sich nun vor Gericht verantworten. Die Behörden haben sie aufgrund des Sodomiegesetzes des Landes angeklagt.
Die beiden Männer haben sich bei der Polizei versehentlich selbst verraten
Laut der nationalen Behörde für Strafverfolgung erschienen die beiden Männer, 25 und 28 Jahre alt, am 2. September vor dem Amtsgericht in der Hauptstadt Harare. Die Behörde erklärte, die Männer hätten im August des vergangenen Jahres eine Beziehung begonnen, zusammen gelebt und sich gelegentlich beim Sex aufgenommen.
Am 27. August hatte das Paar einen Streit, bei dem es um Untreue ging. Daraufhin ist einer der Männer aus dem Haus ausgezogen. Einer der beiden wurde beschuldigt, Geld gestohlen zu haben, als er das Haus verlassen wollte.
Nun muss sich das schwule Paar vor Gericht verantworten
Das hat dann die Polizei auf den Plan gerufen: Als die beiden Männer Anzeige erstatteten, gaben sie versehentlich einige Details über ihre Beziehung und ihre Wohnverhältnisse an. Dies führte dann zu ihrer Verhaftung wegen Sodomie.
Den beiden Männern wurde eine Kaution in der Höhe von umgerechnet 45 Euro gewährt. Ihre Verurteilung wird noch im Laufe des Septembers erwartet.
„LGBTI-Community wird in Simbabwe ihrer Menschenrechte beraubt“
Für HQ Collective ZW, eine simbabwische LGBTI-Interessengruppe, kein Einzelfall: „Es ist wirklich traurig, dass das Problem, über das berichtet wurde, und das Problem, für das sie strafrechtlich verfolgt werden, direkt widerspiegelt, wie die LGBTI-Community in Simbabwe ihrer Menschenrechte beraubt wird. Das finden wir ungerecht und unfair“, bedauert die Gruppe.
„Wir hatten einige Fälle von sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung im Affekt, Pädophilie und geschlechtsspezifischer Gewalt innerhalb der Community. Aber die Community kann sich mit diesen Problemen nie an die Polizei wenden, weil im Grunde genommen die Verfolgung von LGBT-Personen trotz der vorliegenden Umstände erwartet wird“, so die Aktivist:innen weiter.
Laut Paragraph 73 des simbabwischen Strafgesetzbuches macht sich jeder strafbar, der mit einer anderen Person Analverkehr hat oder eine andere Handlung vornimmt, die von „einer vernünftigen Person“ als unanständig angesehen wird. Die Strafe kann eine Geldbuße, eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder beides sein.

