HomeFamilieEhe und PartnerschaftPolen: Erster Entwurf für Partnerschaftsgesetz vorgestellt

Polen: Erster Entwurf für Partnerschaftsgesetz vorgestellt

Auch in Polen sollen gleichgeschlechtliche Paare bald Rechte vom Staat bekommen: Mit einiger Verzögerung hat die Regierung nun einen Gesetzesentwurf für Eingetragene Partnerschaften vorgestellt.

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In Warschau hat die polnische Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula am Freitag einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich absichern soll. „Das ist ein neues Kapitel auf dem langen Weg zur Gleichheit“, so die Ministerin.

Der Entwurf ist ein wichtiger erster Schritt für Verhandlungen

Der Gesetzesentwurf sei „nicht ideal“, aber ein wichtiger Schritt und guter Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen, meinte die Kampagne gegen Homophobie, eine polnische LGBTI-Bürgerrechtsorganisation, in einer ersten Stellungnahme.

Ähnlich wie das Gesetz für Eingetragene Partnerschaften, das 2010 in Österreich eingeführt wurde, haben Lebenspartner:innen im Vergleich zu Ehepartner:innen praktisch die gleichen Pflichten, aber weniger Rechte. So wird die Frage vom Stiefkindadoptionen in dem Entwurf ausgeklammert, kritisiert die Organosation.

Mit dem Gesetz löst Donald Tusk ein Wahlversprechen ein

Mit der Präsentation des Gesetzesentwurf löst die liberal-konservative Regierung von Ministerpräsiädent Donald Tusk etwas verspätet ein Wahlversprechen. Tusk hatte bereits letztes Jahr im Wahlkampf versprochen, ein Gesetz Eingetragene Partnerschaften innerhalb von hundert Tagen nach seiner Wahl ins Parlament zu bringen.

Diesen Zeitplan hat die Regierung Tusk nicht eingehalten – zu groß war auch innerhalb der Sechs-Parteien-Koalition der Widerstand. Nun muss der Entwurf noch im Ministerrat angenommen und vom Parlament beschlossen werden.

Der Weg zur Eingetragenen Partnerschaft in Polen kann noch lang werden

Doch dann wartet die nächste Hürde auf die Einführung Eingetragener Partnerschaften in Polen: Präsident Andrzej Duda von der rechtspopulistischen Partei PiS muss das Gesetz unterschrieben – und es wäre nicht das erste Vorhaben der Regierung Tusk, das Duda verzögert.

Weil Polen die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare nicht anerkennt, ist es im vergangenen Jahr bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden. Das Land bricht mit seiner bisherigen Haltung auch EU-Recht, weil es gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen Mitgliedsstaaten geschlossen wurden, nicht anerkennt.

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