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Ungarisches „Anti-Homo-Gesetz“ heute vor dem Europäischen Gerichtshof

Wegen seines "Anti-LGBT"-Gesetzes muss sich Ungarn heute, Dienstag, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten. Das Gesetz setzt unter anderem Homosexualität und Pädophilie gleich.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das umstrittene ungarische „Kinderschutzgesetz“ nach seiner Verabschiedung als „Schande“ bezeichnet. Es „verstößt gegen fundamentale Werte der Europäischen Union, Menschenwürde, Gleichheit und den Respekt für Menschenrechte“, so von der Leyen.

Das Gesetz setzt Homosexualität mit Kindesmissbrauch gleich

So setzt das Gesetz Kindesmissbrauch und Homosexualität praktisch gleich. Heute, Dienstag,wird das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt. Das Urteil des EuGH ist für Ungarn verpflichtend.

Denn das Gesetz aus dem Jahr 2021, das angeblich Kinder vor Sexualstraftätern schützen soll, sieht unter anderem ein Verbot von Medien vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus ist Werbung verboten, in der Homo- oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Dieses Jahr wurde das Gesetz noch einmal verschärft.

Vorbild für Orbán war ein Gesetz von Wladimir Putin

Vorbild für das ungarische Gesetz ist ein Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ aus Russland, das 2013 eingeführt wurde. Es wurde vier Jahre später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als rechtswidrig erklärt.

Die Bestimmungen im ungarischen Gesetz werden auch von Kinderrechts-Organisationen kritisiert. So erklärte die Organisation Eurochild, dass Kinder das Recht auf eine gesunde Entwicklung und freie Meinungsäußerung hätten.

Auch Kinderschutz-Organisationen kritisieren das Gesetz

Das ungarische Gesetz verletze hingegen „all diese Rechte“, und es bestehe die Gefahr, „dass es genau den Kindern schadet, die es zu schützen vorgibt“. Außerdem trage das Gesetz zu einem „Klima der Angst“ bei, dass das Wohlergehen aller Kinder gefährde.

Das Europäische Parlament hat das Gesetz bereits bei seiner Verabschiedung scharf kritisiert – doch die ungarische Regierung hält daran fest. Dabei beruft sie sich auf ein ebenso umstrittenes Referendum aus dem Jahr 2022, bei dem zwar eine Mehrheit für das Gesetz stimmte, diese aber unter dem erforderlichen Schwellenwert war – es haben zu wenige Ungar:innen abgestimmt.

Die Kommission leitete bereits einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Das endete im Juli 2022 mit der Entscheidung, wegen der Verletzung von Minderheitenrechten vor den EuGH in Luxemburg zu gehen. Insgesamt 15 Länder schlossen sich der Klage an, darunter auch Österreich und Deutschland.

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