Wie gefährlich die Lage für sexuelle Minderheiten in Uganda ist, hat Ronnaldss Washington Ckheumbe am eigenen Leib erfahren. Der 27-Jährige wurde in seinem Heimatland permanent bedroht. Seine Familie wurde verfolgt, er selbst durch eine Schusswaffe verletzt. Eine Fußball-Akademie, die er gegründet hatte, musste wieder schließen, weil die Behörden ihm vorgeworfen hatten, dass er dort Homosexualität propagiere.
Das BAMF glaubte Ckheumbe seine Homosexualität nicht
Schließlich flüchtete er nach Deutschland. Dort könnte er heute als schwuler Mann frei leben – wenn das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag nicht abgelehnt hätte. Der Behörde erschien Ckheumbes Homosexualität nicht glaubhaft. Und damit ist der 27-Jährige, der Hilfe in der Münchner Beratungsstelle Sub gesucht hat, kein Einzelfall.
Denn die Münchner LGBTI-Organisationen Sub und LeTRa beobachten, dass „queere Personen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Verwaltungsgericht immer häufiger abgelehnt werden, weil ihnen nicht geglaubt wird, dass sie lesbisch, schwul, trans* oder queer sind“. Die Anerkennungsquote liege unter zehn Prozent.
In Uganda droht den Betroffenen im Extremfall die Todesstrafe
Eine Abschiebung in die alte Heimat ist für die Betroffenen oft lebensgefährlich – ihnen drohen in Uganda Ächtung, Verfolgung und Tod. Seit 2023 das „Anti Homosexuality Act“ in Kraft getreten ist, kann auf „schwere Homosexualität“ die Todesstrafe verhängt werden. Und auch sonst drohen Angehörigen sexueller Minderheiten bis zu 20 Jahre Haft.
Medien, Politiker:innen und Geistliche schüren weiter Hass und Vorurteile gegen queere Menschen – das hat dazu geführt, dass immer mehr von ihnen Uganda verlassen. Denen, die bleiben, droht Gewalt. Bis Anfang 2023 betreute alleine die Geflüchtetenberatung von LeTRa 208 Klient:innen. Nach Einführung des „Anti Homosexuality Act“ sprang die Zahl auf 390, aktuell liegt sie bei 595. Ein großer Teil der Personen komme aus Uganda.
Die Art der Befragung ist nur bedingt geeignet, kritisieren die Hilfsorganisationen
Dass die deutschen Behörden ihnen ihre Homosexualität nicht glauben, liege den Hilfsorganisationen zufolge vor allem daran, wie sie bei der Befragung vorgehen. Die Betroffenen müssen auf einem Fragebogen glaubhaft machen, dass sie bei ihrem Coming-out einen „inneren Konflikt“ hatten. Wer diesen formulieren kann, gilt als glaubwürdig.
Allerdings seien dazu viele nicht in der Lage, erklärt Julia Serdarov von der Geflüchtetenberatung bei LeTRa. Erstens, weil viele nicht über ihre Gefühle sprechen können, und ihnen das vor ihnen unbekannten Beamt:innen und Richter:innen besonders schwer falle.
Das BAMF verlangt eine exakte Erzählung der Fluchtgeschichte
Und zweitens, weil es für ihre Muttersprache oft keine Dolmetscher gibt. Und das eigene Leiden in einer anderen Sprache auszudrücken, die man vielleicht nicht so gut kann, erschwere es „Emotionen und komplexe Erlebnisse auszudrücken“, fügt eine Mitarbeiterin der Geflüchtetenberatung im Sub hinzu.
Außerdem hielten sie sich aus Angst vor Missverständnissen oft zurück oder vereinfachten ihre Aussagen. Dadurch würden aberwichtige Details verloren gingen. Auch werden Erinnerungen nach Traumata eher fragmentarisch abgespeichert – das BAMF erwarte aber eine exakte chronologische Erzählung der Fluchtgeschichte.
Betroffene fordern die deutschen Behörden und Gerichte deshalb auf, die Lebensrealität queerer Geflüchteter aus Uganda anzuerkennen und bei ihren Entscheidungen die eindeutige Rechtslage in dem afrikanischen Land zu berücksichtigen. Das Ziel müsse sein, dass die queeren Flüchtlinge Schutz finden und sich in Deutschland ein neues, selbstbestimmtes Leben aufbauen können.

