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„Schwere Menschenrechtsverletzungen“ bei inter Menschen in Österreich

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Die Vereinten Nationen überprüfen erneut die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Österreich. Den Auftakt macht heute ein NGO-Koalitionenbericht, auch Schattenbericht genannt. Bei dieser Überprüfung spielen auch die Rechte sexueller Minderheiten eine zentrale Rolle. 

Die Bundesregierung ist gefordert, die Menschenrechte geschlechtlicher Minderheiten zu gewährleisten

„Die Frauenrechtskonvention umfasst längst auch die Rechte von geschlechtlichen Minderheiten und den Schutz von trans-, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen“, sagt Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, der den Bericht koordiniert und präsentiert: „Die nächste Bundesregierung ist gefordert, die Menschenrechte von geschlechtlichen Minderheiten im Sinne der Frauenrechtskonvention zu gewährleisten.“

Hammer verweist auf die gute Zusammenarbeit mit dem Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ), TransX und Venib – Verein Nicht-Binär bei der Erstellung des Berichts. Auch andere Organisationen wie das Frauengesundheitszentrum Graz und das Bündnis „GewaltFREI leben“ verweisen in ihren Beiträgen auf die Menschenrechtssituation sexueller Minderheiten.

Besonders intersexuelle Menschen sind betroffen

Besonders betroffen seien intersexuelle Menschen. Sie seien in Österreich „schweren Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt“, schreibt die VIMÖ in ihrem Schattenbericht in einem eigenen Kapitel zur körperlichen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen mit Variation der Geschlechtsmerkmale (VdG). 

„An Minderjährigen mit VdG werden nicht einvernehmliche, nicht lebensnotwendige, irreversible, kosmetische Genitaloperationen und andere schädliche medizinische Eingriffe vorgenommen, die bei nicht-intergeschlechtlichen Kindern verboten sind“, so Luan Pertl und Tinou Ponzer von VIMÖ.

Die Kritik ist nicht neu: Das UN-Frauenrechtskomitee hat Österreich bereits bei der letzten Staatenprüfung aufgefordert, intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Und nicht nur das: „Trotz der Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Folter, diese Praxis zu beenden, werden in Österreich jährlich rund 1.000 Operationen durchgeführt“, so Ponzer und Pertl.

Ein Selbstbestimmungsgesetz wie in Deutschland fehlt

Eines der Probleme: Im Gegensatz zu Deutschland fehlt in Österreich ein umfassendes Selbstbestimmungsgesetz. Das kritisiert auch die renommierte Rechtsprofessorin Elisabeth Holzleithner von der Universität Wien in ihrem Bericht. Dabei ist die Rechtsprechung in diesem Bereich eigentlich eindeutig.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat 2018 festgestellt, dass intergeschlechtliche Menschen mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich in Verfassungsrang steht, nur jene Geschlechtszuordnung durch staatliche Regelung hinnehmen müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entspricht“.

Auch eine Entscheidung des VfGH wird derzeit nicht umgesetzt

Selbstvertretungsorganisationen fordern daher ein Personenstandsrecht, das dieses Erkenntnis des VfGH umsetzt und einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Sinne der Geschlechterautonomie ohne Begutachtung und Pathologisierung ermöglicht.

Dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern gehören neben dem Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ), TransX und Venib auch die HOSI Wien und die HOSI Salzburg, der Verein für Regenbogenfamilien FAmOs, die Aids Hilfe Wien sowie die Austrian Gay Professionals (AGPRO) und die Queer Business Women an.

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