Wegen des Todes eines 52 Jahre alten Geschäftsmanns wurde der 35-Jährige Desmond O. aus Bayern nach einem drei Monate dauernden Prozess am Berliner Landgericht zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen schweren Raubes und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Beim Date soll der Angeklagte seinem Opfer K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt haben
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte am 22. November 2023 mit dem späteren Opfer über eine Dating-Plattform zum Sex in dessen Wohnung in Berlin-Charlottenburg verabredet hatte.
Dort habe er ihn ihm heimlich Gamma-Hydroxybuttersäure – besser als K.O.-Tropfen oder Liquid Ecstasy bekannt – ins Glas gemischt, und ihn so betäubt, meint die Anklage. Dann soll er die Wohnung mit 1.000 Euro in Bar, einer Rolex-Armbanduhr, zwei Tablets, einer Kreditkarte und einer Louis-Vuitton-Tasche des Opfers verlassen haben.
Wegen eines Herzfehlers starb der 52-Jährige an den K.O.-Tropfen
Wegen eines Herzfehlers starb der 52-Jährige an den Folgen der K.O.-Tropfen. Es handle sich um eine „massiv zu verabscheuende Tat“, so der Vorsitzende Richter. Weil das Gericht nicht wusste, wie viel Erfahrung der Angeklagte mit den Drogen hat, musste es davon ausgehen, dass er sein Opfer nicht töten, sondern nur ruhigstellen wollte.
Der 35-Jährige wurde Anfang März festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ins Visier der Ermittler:innen soll er durch Fingerabdrücke am Tatort und digitale Spuren gekommen sein.
Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld
Der aus Nigeria stammende Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Er sei Musikmanager für afrikanische Künstler, erklärte er – und noch nie auf schwulen Dating-Plattformen aktiv gewesen: „Ich habe Frau und Kind“, sagte er vor Gericht.
Er sei auch nie in der Wohnung des Opfers gewesen, beteuerte der 35-Jährige. Wenn er in Berlin sei, übernachte er in Hotels oder bei Freunden. Allerdings: „Die DNA-Spuren an den Gläsern sprechen gegen Sie. Sie waren in der Wohnung“, so der Staatsanwalt.
Einem Argument, dem das Gericht mit seinem Urteil folgte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

