Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sorgt nicht nur in der trans Community für Aufregung: Das Höchstgericht hat den Antrag einer nichtbinären Person abgelehnt, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister gänzlich zu löschen.
Damit wurde ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts Wien aufgehoben. Dieses hatte die Streichung des Geschlechtseintrags noch zugelassen und sich dabei auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berufen.
Biologisches Geschlecht als entscheidender Faktor
Der VwGH stellte hingegen fest, dass „es für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt“. Eine Abweichung davon sei mangels gesetzlicher Regelung nicht möglich.
Die betroffene Person identifiziert sich weder als männlich noch weiblich und beantragte daher die Streichung des männlichen Geschlechtseintrags. Der dafür zuständige Wiener Bürgermeister hatte dies zunächst abgelehnt, woraufhin das Verwaltungsgericht zugunsten der Person entschied. Nun hat der VwGH jedoch klargestellt, dass das Geschlecht als unverzichtbarer Bestandteil der Personenstandsdaten gelte und keine Löschung erlaubt sei.
Auswirkungen auf trans- und nichtbinäre Personen
Laut Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda (RKL) hat die Entscheidung des VwGH nicht nur Einfluss auf den konkreten Fall, sondern auch auf alle trans Personen. „Der Verwaltungsgerichtshof verbietet de facto die rechtliche Anerkennung von Transpersonen“, so Graupner.
Bislang konnten transsexuelle Personen ihr Geschlecht durch ein Gutachten ändern, wobei keine geschlechtsangleichende Operation notwendig war. Diese Praxis könnte nun unterlaufen werden, da das biologische Geschlecht im Zentrum der Eintragung stehe.
Graupner warnt vor „monströsen Auswirkungen“: Trans Personen könnten gezwungen sein, in Dokumenten mit ihrem biologischen Geschlecht zu leben, was zu Zwangsouting und Diskriminierung führe. Er sieht Parallelen zu Entwicklungen in Ländern wie Russland oder Ungarn, die in den vergangenen Jahren die Rechte sexueller Minderheiten massiv eingeschränkt haben.
Kritik an Menschenrechtsverletzungen
Auch der EGMR in Straßburg hat mehrfach festgestellt, dass transidenten Personen das Recht auf Dokumente zusteht, die ihrem gelebten Geschlecht entsprechen. Die aktuelle Entscheidung des VwGH konterkariert aus Sicht von Kritiker:innen diese Vorgaben. „Das ist eine schwere Menschenrechtsverletzung“, so Graupner.
Er kündigte an, den Fall vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bringen. Dieser hatte bereits 2018 bereits entschieden, dass das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität umfassend geschützt werden müsse.
Möglicher “Judikaturwandel”
Rechtsanwalt Philipp Springer spricht im Standard von einem möglichen „Judikaturwandel“. „Der Verwaltungsgerichtshof distanziert sich indirekt sogar von seinem eigenen Leiturteil aus 2009, nach dem Transpersonen ihren Geschlechtseintrag ändern konnten“, erklärt er. Eine Änderung der Eintragung sei zwar weiterhin denkbar, aber nur unter engeren Voraussetzungen.
Eine endgültige rechtliche Klärung soll nun vom VfGH kommen. Das RTL hofft darauf, dass dieser die Rechtslage zugunsten von trans Menschen korrigiert. Bis dahin bleibt die Entscheidung des VwGH verbindlich – mit erheblichen Folgen für viele Betroffene.

