Ein US-Bundesgericht hat eine Anordnung von Präsident Donald Trump gestoppt, die vorsah, trans Frauen in Männergefängnisse zu verlegen und geschlechtsangleichende Behandlungen einzustellen. Bezirksrichter Royce Lamberth erließ eine einstweilige Verfügung, nachdem drei trans Frauen Klage gegen die Maßnahme eingereicht hatten.
Die Klägerinnen argumentierten, dass die Verlegung in Männergefängnisse ihre Sicherheit gefährde und ihre medizinische Versorgung unterbinde. Lamberth schloss sich dieser Auffassung an und erklärte, dass die Maßnahme gegen den achten Zusatzartikel der US-Verfassung verstoße, der Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung garantiert.
Hohe Gefahr für trans Frauen in Männerhaft
Zahlreiche Berichte belegen, dass trans Frauen in Männergefängnissen einem erhöhten Risiko für Gewalt und sexuelle Übergriffe ausgesetzt sind. Die Klägerinnen erklärten, dass sie in männlichen Einrichtungen durchsucht, als Männer angesprochen und gezwungen würden, männliche Kleidung zu tragen. Ein Arzt bestätigte in einer eidesstattlichen Erklärung, dass das Einstellen der medizinischen Behandlung schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben könnte.
„Die Frauen haben eindeutig nachgewiesen, dass ihnen unwiderruflicher Schaden droht, wenn die Anordnung umgesetzt wird“, schrieb Lamberth in seinem Urteil.
Regierung scheitert vor Gericht mit ihren Argumenten
Die US-Justiz argumentierte, dass die Klage verfrüht sei, da die Klägerinnen noch nicht alle internen Beschwerdewege ausgeschöpft hätten. Lamberth wies dies zurück und verwies auf eine Ausnahme im Prison Litigation Reform Act (PLRA), die eine gerichtliche Intervention erlaubt, wenn der Beschwerdeprozess voraussichtlich ins Leere läuft. Da Trumps Anordnung die Verlegung ohne Ausnahme vorschrieb, sah der Richter keine realistische Möglichkeit, dass die Beschwerden der Klägerinnen Erfolg haben könnten.
Ein weiteres Argument der Regierung war, dass die trans Frauen keine Klagebefugnis hätten, da noch unklar sei, wie ihre Unterbringung genau aussehen würde. Doch auch dies ließ der Richter nicht gelten: Trumps Anordnung sah ausdrücklich vor, dass trans Frauen nicht mehr in Frauenanstalten untergebracht und ihnen geschlechtsangleichende Behandlungen verweigert werden.
Das Urteil gilt für alle trans Frauen in Haft
Lamberths Entscheidung betrifft alle trans Frauen in US-Gefängnissen und bleibt in Kraft, bis das Verfahren weitergeführt wird. Es ist bereits das zweite Urteil gegen Trumps umstrittene Gefängnisanordnung. Eine frühere Entscheidung aus Boston schützte jedoch nur eine einzelne trans Inhaftierte.
Laut Regierungsangaben befinden sich derzeit 1.506 trans Frauen in US-Bundesgefängnissen, von denen nur 16 in Frauenanstalten untergebracht sind. Die Bürgerrechtsorganisation GLAD, die die Klägerinnen vertritt, begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt für die Rechte von trans Gefangenen in den USA.

