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Schwulenfeindliche Beleidigungen auf Stadl: Tiroler Jäger muss zahlen

Ein Tiroler Jäger und Landwirt muss 1000 Euro zahlen, nachdem er seine schwulen Nachbarn schwer beleidigt haben soll. Die Justiz bot ihm eine Diversion an – eine letzte Chance, bevor ein Strafverfahren droht.

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Ein Nachbarschaftsstreit im Tiroler Unterland hat ein juristisches Nachspiel: Ein 57-jähriger Jäger und Landwirt musste sich wegen Verhetzung und gefährlicher Drohung vor Gericht verantworten. Er soll an seinem Stadl beleidigende und diskriminierende Sprüche gegen ein schwules Paar angebracht haben.

Die Staatsanwältin fand deutliche Worte: Die Beschimpfungen hätten die Menschenwürde verletzt. Selten landen solche Fälle vor Gericht: Das Zentrum für sexuelle Gesundheit in Tirol weist darauf hin, dass solche Übergriffe oft nicht angezeigt werden. „Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen“, so die Organisation.

Drohungen und Eskalation in jahrelangem Streit

Seit Jahren soll es Spannungen zwischen dem Jäger und dem aus Deutschland stammenden Paar gegeben haben. Besonders umstritten war die Nutzung einer Wasserleitung auf dem Grundstück des Landwirts. Nach Aussagen im Gerichtssaal drohte der Mann, diese herauszureißen, nachdem er das Grundstück gepachtet hatte.

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Doch damit nicht genug: Die Beschimpfungen im Stadl erreichten laut Richter Norbert Hofer eine „letztklassige“ Qualität. Die betroffenen Nachbarn sagten im Prozess: „Wir leben in Angst. Der Mann hat 29 Waffen im Haus und ist unserer Meinung nach nicht geeignet, diese zu besitzen“.

Letzte Chance für den Jäger

Dem 57-Jährigen drohte eine Verurteilung, die ein zehnjähriges Waffenverbot zur Folge gehabt hätte – für einen Berufsjäger eine erhebliche Einschränkung. Richter Hofer entschied jedoch auf Diversion: 1000 Euro Geldstrafe plus 200 Euro Gerichtskosten. Außerdem musste sich der Angeklagte öffentlich entschuldigen.

„Es muss Ihnen klar sein: Sollten Sie erneut wegen so etwas vor mir stehen, gibt es eine harte Strafe“, stellte der Richter unmissverständlich klar. Er betonte, dass bei weiteren Drohungen mit Waffen sofort Untersuchungshaft folgen werde.

Die Staatsanwältin stimmte der Diversion zu. Die betroffenen Nachbarn bleiben jedoch skeptisch, ob damit der Konflikt beendet ist. Sollte der Jäger die Geldstrafe nicht zahlen, würde das Verfahren fortgesetzt.

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