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FPÖ und ÖVP wollen auch in Österreich binäres Geschlechtersystem festschreiben

Ein geleaktes Verhandlungsprotokoll zeigt, dass sich die FPÖ und die ÖVP auf wesentliche gesundheitspolitische Maßnahmen geeinigt haben. Dazu gehören ein Verbot von Hormontherapien für Minderjährige sowie die Abschaffung geschlechtsneutraler Einträge.

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Auch, wenn die Regierungsverhandlungen von FPÖ und ÖVP derzeit auf der Kippe stehen – im Gesundheitsbereich haben sie such bereits auf einige Maßnahmen zulasten der LGBTI-Community geeinigt. So sollen geschlechtsangleichende Maßnahmen für trans Jugendliche erst ab 18 Jahren zugelassen werden: Dem durchgesickerten Verhandlungsprotokoll vom 4. Februar zufolge Pubertätsblocker und operative Eingriffe künftig erst ab der Volljährigkeit erlaubt sein.

Bisher benötigen Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie drei unabhängige Diagnosen – von eine:r Psychotherapeut:in, eine:r Psychiater:in und eine:r klinischen Psycholog:in – um eine Hormontherapie beginnen zu können. Diese wird derzeit in der Regel ab einem Alter von 16 Jahren durchgeführt. Geschlechtsangleichende Operationen an den Genitalien sind ab 18 Jahren erlaubt, andere Eingriffe wie die Brustentfernung ab 17 Jahren.

Abschaffung neutraler Geschlechtseinträge geplant

Neben dem Verbot von Hormontherapien bei Minderjährigen planen FPÖ und ÖVP auch eine gesetzliche Festschreibung des binären Geschlechtssystems – ganz nach Vorbild von US-Präsident Donald Trump. Künftig soll es in amtlichen Dokumenten nur noch die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ geben. Im aktuellen Personenstandsgesetz gibt es sechs Auswahlmöglichkeiten: männlich, weiblich, divers, inter, offen und keine Angabe.

Die Ausformulierung dieses Punktes ist laut geleakten Protokollen noch offen, wurde aber in den Verhandlungen bereits weitgehend als Einigung gewertet. Sollten sich FPÖ und ÖVP also auf eine Regierung einigen, dürfte es ziemlich sicher dazu kommen.

Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Umsetzung

Jurist:innen haben allerdings Zweifel an der rechtlichen Durchsetzbarkeit einer solchen Änderung. Die aktuelle Regelung basiert auf einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2018. Damals entschied das Höchstgericht, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf einen entsprechenden Eintrag im Personenstandsregister haben.

Grundlage für diese Entscheidung ist Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz der individuellen Geschlechtsidentität garantiert. Für eine gesetzliche Änderung wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Dafür bräuchte die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament – eine Hürde, die derzeit als schwer überwindbar gilt.

Proteste queerer Organisationen

Die geplanten Maßnahmen stoßen bei queeren Organisationen auf Kritik. Sie befürchten eine massive Einschränkung der Rechte von Trans-, Inter- und nicht-binären Menschen. Bereits in den vergangenen Wochen gab es Demonstrationen gegen eine mögliche Regierungsbeteiligung der FPÖ, an denen sich auch zahlreiche queere Gruppen beteiligten.

Der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), kündigte an, mögliche Einschränkungen des Geschlechtseintrags vor dem VfGH anzufechten. „Der Verfassungsgerichtshof hat klar festgehalten, dass staatliche Geschlechtszuweisungen der individuellen Identität entsprechen müssen“, so Graupner.

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