Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland am Dienstag für seine Blockade von Internetseiten mit LGBTI-Inhalten verurteilt. Konkret ging es um sechs russische Staatsbürger, deren Onlineangebote wegen der angeblichen „Förderung von Homosexualität von Minderjährigen“ gesperrt worden waren.
Urteil wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit
Die Straßburger Richter sahen darin einen Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert. Die Klagenden hatten Internetseiten und Gruppen in Onlinenetzwerken betrieben, darunter die für die russische LGBTI-Community wichtige Seiten wie gay.ru und das Onlineprojekt „Deti-404. LGBT-Jugendliche“.
Im eigenen Land wurden sie dafür wegen der Ordnungswidrigkeit der „Förderung von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen“ verurteilt, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Der Zugang zu ihren Onlineangeboten wurde blockiert.
Kritik an der Blockade von LGBTI-Informationen
Nach Ansicht der Straßburger Richter wird durch die Blockade jedoch Kindern der Zugang zu Informationen verwehrt, „welche gleichgeschlechtliche Beziehungen als gleichwertig zu Beziehungen zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts darstellen“, was einen Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung darstellt.
In weiteren Fällen verurteilte das Gericht Russland zudem wegen der Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot. Antragsteller waren drei russische Staatsbürger, darunter ein homosexuelles Paar, deren persönliche Daten über ihre sexuelle Orientierung in Onlinenetzwerken veröffentlicht worden waren. Alle leben mittlerweile als Flüchtlinge im Ausland.
Verschärfte Repression gegen die LGBTI-Community
In Russland herrscht seit Jahren ein feindliches Umfeld für die LGBTI-Community. Anfang 2024 war die „LGBT-Bewegung“ auf eine Liste verbotener extremistischer Gruppen gesetzt worden.
Der EGMR ist dafür zuständig, in den 46 Unterzeichnerstaaten die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu überwachen. Russland wurde zwar nach Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen und ist seit September 2022 nicht mehr Teil der Konvention – für bis dahin begangene Verstöße muss sich das Land aber dennoch verantworten.

