Am Dienstag fiel das Urteil gegen einen 21-Jährigen, der einen Mitpatienten in der Forensik der LVR-Klinik in Köln-Porz getötet hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und gefährlich für andere ist. Die Richter ordneten an, dass der junge Mann weiterhin in der geschlossenen Einrichtung untergebracht bleibt.
Der 21-Jährige hatte im Dezember 2023 seinen 40-jährigen Mitpatienten während eines Geschlechtsakts mit einem Schnürsenkel erdrosselt. Pfleger fanden die Leiche wenig später in dessen Zimmer. Der Verdacht fiel sofort auf den Angeklagten, da er laut Klinikpersonal bereits mehrfach Sex mit dem späteren Opfer gehabt hatte.
Staatsanwalt: „Ein tragisches Schicksal“
Der Staatsanwalt beschrieb den Angeklagten als schwer beeinträchtigt. Sein Vater sei unbekannt, die Mutter psychisch krank. Bereits mit zwei Jahren kam er in die Obhut des Jugendamts. Er wuchs in Pflegefamilien und Heimen auf, ohne feste Bezugspersonen. Eine Gutachterin stellte fest, dass ihm Empathie fehle und er bis heute rein triebgesteuert sei – sowohl in Bezug auf Nahrung und Genussmittel als auch auf Sexualität.
„Er hatte von Anfang an keine Chance“, erklärte der Staatsanwalt im Plädoyer und sprach von einem tragischen Schicksal. Beim sogenannten letzten Wort vor dem Urteil äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Stattdessen sagte er lediglich: „Ich möchte wieder einen Fernseher auf dem Zimmer haben.“
Richter sieht keinen Mord, sondern Totschlag
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, und der Täter habe den Mitpatienten als „Blitzableiter“ für seinen Frust über die Unterbringung benutzt.
Richter Ansgar Meimberg sah jedoch die Mordmerkmale als nicht erfüllt an. Zwar sei die Tat objektiv heimtückisch gewesen, doch der Angeklagte habe nicht die intellektuellen Fähigkeiten besessen, sein Handeln zu reflektieren. „Er konnte seine Impulse nicht kontrollieren“, stellte der Richter fest. Deshalb verurteilte das Gericht ihn wegen Totschlags.
Kritik an Klinik: Sicherheitslücke in der Forensik?
Die Verteidigung versuchte, das Gericht von einer Tötung auf Verlangen zu überzeugen, doch diese Argumentation wurde zurückgewiesen. Die Anwältin kritisierte jedoch die Sicherheitsvorkehrungen in der LVR-Klinik. Es sei ein Fehler im System, dass sich gefährliche Patienten unbemerkt in ihren Zimmern besuchen könnten.
Ein Pfleger hatte im Prozess ausgesagt, dass der 21-Jährige verbotenerweise in das Zimmer des späteren Opfers gegangen war. Wegen Personalmangels sei dies jedoch nicht aufgefallen. Der Angeklagte bleibt nun weiter in der forensischen Klinik untergebracht – möglicherweise für immer.

