Eine verstörende Fotomontage, die Vizekanzler Werner Kogler gemeinsam mit Dragqueen Candy Licious zeigt und die grüne LGBTI-Politik mit Anspielungen auf Pädokriminalität verknüpft, bleibt nach einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Wien erlaubt. Das berichtet der Standard am Montag.
OLG Wien sieht keinen „Wertungsexzess“
Neben Kogler und der Bundesregierung sind in der Fotomontage auch explizite Darstellungen von nackten Jugendlichen und sexuelle Andeutungen zu sehen. Der Begleittext behauptet, dass „unsere Politiker“ nicht dem Volk dienten, sondern „Handlanger von Globalisten sowie des WEF, WHO, UNO und der EU“ seien“, mit einem Verweis auf die Webseite „Stop-Missbrauch“.
Die Montage wurde in einer Telegram-Chatgruppe verbreitet, deren Mitglieder vom Gericht als „gesellschaftspolitisch konservativ“ eingestuft wurden. Sie hätten ein „bestimmtes Vorwissen“, und auf der angeführten Webseite würden „vielfältige gesellschaftspolitische Anliegen“ präsentiert, darunter der „Erhalt des natürlichen Schamgefühls der nächsten Generation“.
Für das Gericht ist die verstörende Montage „politische Kritik“
Das OLG Wien entschied deshalb, dass die Montage keinen „massiven Wertungsexzess“ ohne Tatsachensubstrat darstelle. Kogler hatte sich gegen die Verbreitung gerichtlich zur Wehr setzen wollen, weil er sich in die Nähe von Kindesmissbrauch gerückt sah. .
Laut OLG Wien vertreten die Grünen eine Politik, die Angehörige sexueller Minderheiten stärkt und eine „genderdiverse Sexualpädagogik“ unterstützt. Kogler selbst habe sich mit den von Rechten angefeindeten Drag-Queen-Lesungen für Kinder solidarisch gezeigt.
Der Name „Stop Missbrauch“ sei daher laut der Richterin nur ein „reißerischer Aufhänger“, und die Montage stelle eine Form der politischen Kritik dar. Eine üble Nachrede gegen Kogler könne daraus nicht abgeleitet werden.
Gericht sieht „ausreichendes Tatsachensubstrat“
Die Richterin erklärte weiter, dass die Bilder der Montage verdeutlichen sollten, dass „die natürliche Entwicklung der Kinder und Jugend gestört werde“. Da Kogler und die Grünen sich öffentlich für eine bestimmte politische Agenda einsetzen, gebe es ein „ausreichendes Tatsachensubstrat“ für die Kritik. Die Äußerungen seien weder „unverhältnismäßig überzogen“ noch „völlig unsachlich“.
Eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) wäre theoretisch möglich, müsste jedoch erst angenommen werden. Koglers Medienanwältin Maria Windhager prüft diesen Schritt derzeit. Und auch Candy Licious kann das Urteil schwer fassen: „Rechte Hetze gewinnt wieder“, sagt sie gegenüber GGG.at.
Rechte Szene feiert Urteil
Die Entscheidung des OLG Wien sorgt besonders in rechten Kreisen für Freude. In einschlägigen Telegram-Gruppen wird sie als großer Sieg gefeiert. Die Frau, die hinter der Verbreitung der Montage steht, ist in der Szene keine Unbekannte. Sie nahm bereits an zahlreichen Demonstrationen teil, darunter Proteste gegen Corona-Maßnahmen und das Hermann-Nitsch-Museum.
Auf ihrem Facebook-Profil verbreitet sie aktuell ein weiteres drastisches Bild: Es zeigt eine Frau mit Kindern und gezückter Pistole, dazu der Text: „Wenn ihr uns und unsere Familie nicht schützt, sehen wir uns gezwungen, es selbst zu tun.“
Urteil in Reihe weiterer Entscheidungen
Die Entscheidung des OLG Wien reiht sich in eine Serie umstrittener Urteile der letzten Monate ein. So musste sich das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) laut einem Handelsgerichtsurteil von der FPÖ als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnen lassen. Das Gericht argumentierte, dass das DÖW mit seinen Einschätzungen zum Rechtsextremismus selbst eine politische Position einnehme und daher auch scharfe Kritik hinnehmen müsse.
Auch das Satireportal Tagespresse wurde wegen satirischer Briefe mit FPÖ-Logo verurteilt. Ebenso traf es Florian Klenk, Chefredakteur des Falter, der einen Corona-Maßnahmen-Gegner mit rechtsextremen Verbindungen als „Rechtsextremist“ bezeichnet hatte.

