Vor dem Landgericht Traunstein hat am 19. Februar der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die einen 69-jährigen Anwalt in seiner Wohnung gefesselt, bedroht und ausgeraubt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor.
Stundenlang gefesselt und mit Messer bedroht
Der Überfall ereignete sich laut Anklage im Juni des vergangenen Jahres in Prien am Chiemsee. Das Opfer hatte Lizandro M., einen 23-jährigen Sexarbeiter aus Venezuela, über die Dating-Plattform Romeo gebucht und ihn am Bahnhof abgeholt. In seiner Wohnung soll der Escort seinen Komplizen, den 32-jährigen Jamaikaner David D., unbemerkt eingelassen haben.
Die beiden Angeklagten sollen den Senior im Wohnzimmer an eine Couch gekettet, ihm eine Schlafmaske aufgesetzt, seine Beine mit Klebeband umwickelt und seinen Mund zugeklebt haben. Drei Stunden hätten die beiden dann laut Anklage seine Wohnung durchsucht und dabei zwölf Rolex-Uhren und Schmuck im Wert von 27.000 Euro, Bargeld in Höhe von 700 Euro, acht Parfum-Flaschen und das iPhone des Kunden an sich genommen haben.
Ermittlungen führten nach Frankfurt
Besonders brisant: Laut Anklage drohten sie dem Anwalt damit, ihm den Penis abzuschneiden, falls er ihnen nicht weiteres Geld überweise. Tatsächlich soll das Opfer 700 Euro auf das PayPal-Konto eines der Angeklagten überwiesen haben. Erst nach sechs Stunden ließen die Täter ihr Opfer frei und flohen.
Sieben Tage nach der Tat nahm die Polizei die beiden Verdächtigen in Frankfurt am Main fest. In einem Hotelzimmer fanden die Ermittler Teile der Beute. Die Chat-Protokolle des Opfers mit dem venezuelanischen Sexarbeiter hatten die Fahnder auf ihre Spur gebracht.
Prozessbeginn verzögert
Der Prozessauftakt verlief nicht reibungslos. Die Verteidigung der Angeklagten rügte die Gerichtsbesetzung, weshalb die Anklage noch nicht verlesen werden konnte. Auch das Opfer, das als Zeuge aussagen sollte, wurde wieder nach Hause geschickt. Die Verhandlung wird am 26. Februar fortgesetzt.
Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 1. April angesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt, bis zu fünf Jahre Haft.

