Am Landgericht Potsdam hat der Prozess um die tödliche Messerattacke auf einen Wachmann einer Geflüchtetenunterkunft begonnen. Die 38-jährige Angeklagte mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Ihre Verteidigerin erklärte jedoch, dass sie die Tat bestreite. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor.
Laut Anklageschrift soll die Angeklagte Ende Mai vergangenen Jahres im Eingangsbereich der Unterkunft auf den 33-jährigen syrischen Sicherheitsmann getroffen sein. Dieser hatte ihr bereits zuvor untersagt, die Unterkunft mit einem Messer zu betreten. Als er sie erneut darauf hinwies, soll sie ihn mit zwei Messerstichen in die Brust attackiert haben. Das Opfer wurde erst 20 Minuten später gefunden und starb im Krankenhaus.
Arbeitskollege schildert dramatische Szenen der Tatnach
Ein Arbeitskollege des Opfers sagte am ersten Prozesstag als Zeuge aus. Er habe sich während seines Dienstes kurz von der Unterkunft entfernt, um etwas zu holen. Auf dem Rückweg erhielt er den Anruf einer aufgelösten Bewohnerin: „Hier liegt jemand auf dem Boden.“ Als er zur Unterkunft zurückkehrte, fand er den schwer verletzten Wachmann.
„Er war ansprechbar und sagte mir: ‚Sie haben mich mit einem Messer angegriffen, sie waren maskiert‘“, schilderte der Zeuge vor Gericht. Aufgrund der Maskierung konnte das Opfer seine Angreifer nicht identifizieren.
Zeuge beschreibt auffälliges Verhalten der Angeklagten
Der Wachmann, der gemeinsam mit dem Opfer arbeitete, beschrieb die Angeklagte als „verhaltensauffällig“. Sie habe bereits in mehreren anderen Unterkünften Probleme verursacht und sei mehrfach des Hauses verwiesen worden. In einer früheren Unterkunft hatte sie zudem eine Frau mit einem Messer verletzt.
„Sie war laut, schrie herum und beleidigte andere Bewohner. Ihr Lieblingswort war ‚Bitch‘“, berichtete der Zeuge. Zudem habe sie bewusst Lärm verursacht, Studenten aus einem benachbarten Wohnheim angespuckt und sei gelegentlich betrunken in die Unterkunft zurückgekehrt.
Eine Woche vor der Tat soll sie den Sicherheitskräften mitgeteilt haben, dass sie ein Messer bei sich trage, dieses aber nicht mit in die Unterkunft nehmen wolle. Mit körperlicher Gewalt sei sie zuvor jedoch nicht aufgefallen.
Flucht und Festnahme in Berlin
Nach der Tat floh die Angeklagte aus der Unterkunft. Die Polizei leitete eine Großfahndung ein, die sich auch auf den Park Sanssouci in Potsdam erstreckte. Später erkannte ein ziviler Beamter die Verdächtige am Alexanderplatz in Berlin. Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen sie schließlich in der Nähe des Bahnhofs Zoologischer Garten fest.
Seitdem sitzt die Angeklagte in Untersuchungshaft. Vor Prozessbeginn äußerte sie sich nicht zu den Vorwürfen.
Unklarheiten über Aufenthalt in Deutschland
Das Verhältnis zwischen der Angeklagten und dem Opfer bleibt unklar. Auch ein mögliches Tatmotiv wurde vor Gericht bislang nicht thematisiert.
Offene Fragen gibt es zudem zu ihrem Aufenthaltsstatus. Ihr Asylantrag war bereits 2021 abgelehnt worden. Ein Jahr später bestätigte das Verwaltungsgericht Cottbus diese Entscheidung. Trotzdem blieb sie weiter in Deutschland. Die zuständige Ausländerbehörde in Potsdam äußerte sich bislang nicht dazu.
Flüchtlingsunterkunft mittlerweile geschlossen
Zum Zeitpunkt der Tat waren in der Unterkunft im Westen Potsdams rund 30 Menschen untergebracht, vor allem Familien. Im Mai 2023 wurde die Einrichtung im Zuge einer Umstrukturierung der Stadtverwaltung geschlossen. Das Gebäude diente zuvor als Hotel mit dem Namen „Schlossgarten“ und wurde 2022 zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet.
Der Prozess am Landgericht Potsdam wird fortgesetzt. Insgesamt sind 61 Zeugen geladen. Ein Urteil wird Mitte April erwartet.

