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Mehrere Buben missbraucht: Bewährung für 19-jährigen Zivildiener

Teil der Bewährung sind deshalb strenge Auflagen - bei Verstößen wir der Bursche "weggesperrt", warnt die Richterin.

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Ein 19-jähriger Zivildiener ist am Dienstag im Wiener Landesgericht zu zweieinhalb Jahren bedingter Haft mit mehreren Auflagen verurteilt worden. Er hatte seit seinem 14. Lebensjahr bis zu seiner Festnahme Ende September 2024 mehrere Buben im Alter zwischen 11 und 14 Jahren zum Teil mehrfach missbraucht.

Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab

Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. „Ich bin sehr schuldig“, sagte er. Er habe nicht über die Situation nachgedacht, so der 19-Jährige. In seiner Vernehmung gab der Angeklagte an, mit 14 Jahren festgestellt zu haben, „dass ich eine Neigung zu Minderjährigen habe“. Sein Interesse an „Zwölf-, Dreizehnjährigen“ sei geblieben, während er „leider immer älter“ geworden sei.

Die Buben hatte er über die Trainspotting-Szene gefunden: Online tauschte er sich mit ihnen über Züge aus und verabredete sich mit ihnen zu Treffen oder gemeinsamen Zugfahrten. Dabei kam es zu den Übergriffen.

Die Burschen schickten ihm auch intime Fotos

Außerdem brachte er die meisten seiner Opfer dazu, ihm Fotos oder Videos zu schicken, die sie nackt oder bei sexuellen Handlungen zeigten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden 160 solcher Dateien gefunden.

Der Fall flog auf, weil sich ein Opfer seiner Mutter anvertraute. Nach seiner Verhaftung legte der Zivildiener eine Art Lebensbeichte ab. Er nannte von sich aus die Namen weiterer unmündiger Buben, mit denen er Sex gehabt hatte.

Der Sachverständige attestierte im eine starke pädosexuelle Neigung

Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Burschen vor Gericht eine schwere und anhaltende Persönlichkeitsstörung. Laut Gutachten habe er mit Eintritt der Pubertät eine starke pädosexuelle Neigung entwickelt.

Teil der Bewährung sind deshalb strenge Auflagen: So muss der 19-Jährige in einer auf jugendliche Straftäter spezialisierten Einrichtung leben und sich in die dortige Tagesstruktur einfügen. In dieser Einrichtung werden vor allem Sexualstraftäter betreut.

Darüber hinaus ordnete das Gericht eine Psychotherapie und eine auf Pädosexuelle spezialisierte psychiatrische Behandlung an. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Bei Verstößen gegen die Auflagen „werden sie weggesperrt“, warnt die Richterin

Die Maßnahmen würden „engmaschig kontrolliert“, stellte die Richterin klar. Bei Verstößen „werden sie weggesperrt“ – und zwar nicht nur ins Gefängnis. Denn neben der Haft droht dem Burschen auch die Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt. Diese Maßnahme wurde dem Zivildiener mit einer Probezeit von fünf Jahren erlassen.

Nach der Urteilsverkündung wurde der 19-Jährige, der seit Oktober in Untersuchungshaft saß, sofort von einem Mitarbeiter der Einrichtung, in der er nun einen Wohnplatz hat, an seine neue Adresse gebracht.

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