HomePolitikInlandGericht: Krankenkasse muss trans Frau die Haarentfernung zahlen

Gericht: Krankenkasse muss trans Frau die Haarentfernung zahlen

Eine trans Frau hat vor Gericht ihre Krankenkasse erfolgreich geklagt. Die Richterin entschied, dass eine tägliche Rasur nicht zumutbar sei und psychische Belastungen verursachen könne.

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Die gesetzliche Krankenversicherung muss einen Teil der Kosten für die dauerhafte Entfernung der Barthaare bei Transgendern übernehmen. Das hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien entschieden. Eine trans Frau hatte ihre Krankenkasse verklagt, nachdem ihr die Kostenübernahme für die Epilation verweigert worden war. Die Tageszeitung Presse berichtete am Montag zuerst über das Urteil.

Krankenkasse beruft sich auf Gleichheitsgrundsatz

Die Klägerin argumentierte, dass der Bartwuchs ihre Geschlechtsidentität in Frage stelle und zu einer erheblichen psychischen Belastung führe. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass tägliches Rasieren oder temporäre Haarentfernungsmethoden nicht zumutbar seien.

Die Krankenkasse hatte sich gegen die Kostenübernahme gewehrt und argumentiert, dass auch cis Frauen die Entfernung der Barthaare nicht bezahlt werde. Eine Sonderbehandlung für trans Frauen verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zudem gebe es alternative Methoden wie Rasieren, Enthaarungscremes oder Waxing, die eine dauerhafte Epilation überflüssig machten.

Waxing nicht praktikabel

Das sah das Gericht jedoch anders. In der Urteilsbegründung heißt es, eine tägliche Rasur würde die psychische Belastung der Klägerin verstärken. „Müsste sich die Klägerin täglich das Gesicht rasieren, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet“, so die Richterin.

Auch das Argument der Krankenkasse, eine Haarentfernung mit Wachs sei eine mögliche Alternative, wies das Gericht zurück. „Für ein Waxing müsste man die Behaarung einige Millimeter wachsen lassen, so dass die Klägerin an solchen Tagen nicht das Haus verlassen könnte, ohne krankheitswertig belastet zu werden“, so die Richterin weiter.

Das Urteil wurde bereits im vergangenen Jahr gefällt, aber erst jetzt veröffentlicht. Es verpflichtet die Krankenkasse, einen Teil der Kosten für die Laserepilation zu übernehmen. Ob die Krankenkasse gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt.

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