In den USA hat es einen kleinen Sieg für trans Jugendliche gegeben. So hat das 11. Berufungsgericht die Klage von January und Jeffrey Littlejohn gegen den Schulbezirk von Leon County abgewiesen, weil dieser ihr Kind nicht vor ihnen zwangsgenutet hatte.
Berufungsgericht bestätigt Entscheidung zugunsten des Schulbezirks
Das Kind der Littlejohns bat während des Schuljahres 2020/21 darum, in der Deerlake Middle School in Tallahassee mit geschlechtsneutralen Pronomen (they/them) und einem neuen Namen angesprochen zu werden. Laut Gerichtsdokumenten akzeptierten die Eltern zwar einen Spitznamen, lehnten jedoch die Verwendung neuer Pronomen ab und teilten dies der Schule mit.
Der Schulbezirk folgte damals einem Leitfaden von 2018, der davor warnte, Schüler gegenüber ihren Eltern ungefragt zu „outen“. Die Richtlinie argumentierte, dass dies gefährlich sein könne, da viele queere Jugendliche von ihren Familien abgelehnt würden. Infolgedessen wurde ein „Schüler-Unterstützungsplan“ erstellt, ohne die Eltern einzubeziehen – eine Entscheidung, die letztlich zur Klage der Littlejohns führte.
Geht es um die Rechte den Kindes oder seiner Eltern?
Das Elternpaar hatte argumentiert, dass ihr verfassungsmäßiges Recht verletzt worden sei, als die Schule ihrem Kind erlaubte, sich mit einem neuen Namen und anderen Pronomen zu identifizieren, ohne sie darüber zu informieren.
Das sah das Gericht anders. In der fast 170-seitigen Entscheidung erklärte die Mehrheit der Richter:innen, dass die Schule nicht gegen die Verfassung verstoßen habe. Die Richter hielten fest, dass das Verhalten der Schulbeamten nicht die rechtliche Schwelle des „Schockierens des Gewissens“ überschreite, die für eine Verfassungswidrigkeit notwendig wäre.
Die zuständige Richter haben zu dem Thema eine klare Meinung
Richterin Robin Rosenbaum schrieb in ihrer Stellungnahme: „Selbst wenn die Littlejohns der Meinung waren, dass das Vorgehen der Beklagten falsch war, bedeutet das nicht, dass das Verhalten der Schulbeamten aus verfassungsrechtlicher Sicht das Gewissen schockiert.“ Richter Kevin Newsom betonte jedoch, dass die Gerichte nicht auf Basis persönlicher Überzeugungen, sondern allein nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheiden müssten.
Die Anwältin der Littlejohns, Vernadette Broyles, kritisierte das Urteil scharf und warnte, dass es Schulbezirke dazu ermutige, Eltern auszuschließen: „Diese Entscheidung gibt Schulverwaltungen die Freiheit, in Geheimhaltung zu agieren und fundamentale elterliche Rechte zu untergraben.“ Sie signalisierte, dass die Littlejohns in Berufung gehen würden.
Der Schulbezirk von Leon County äußerte sich hingegen erleichtert. Schul-Superintendent Rocky Hanna wies die Anschuldigungen zurück:„Es ist schlicht falsch, unsere Lehrer und Schulen aus politischen Motiven in ein schlechtes Licht zu rücken“, betonte er.
Trump hebt Fall in Kongressrede hervor
Der Fall erlangte nationale Aufmerksamkeit, als January Littlejohn von der ehemaligen First Lady Melania Trump eingeladen wurde, an der Kongressrede von Ex-Präsident Donald Trump teilzunehmen. In seiner Rede stellte Trump sie als „mutige Aktivistin“ vor und beschuldigte Lehrer und Schulverwaltungen, Eltern zu täuschen und Kinder „heimlich“ zu einer Geschlechtsidentität zu drängen.
„Lehrer und Administratoren haben January und ihren Ehemann absichtlich getäuscht, während sie ihre Tochter ermutigten, einen neuen Namen und andere Pronomen zu verwenden“, sagte Trump in seiner Ansprache.
Wiederholen kann sich ein solcher Fall zumindest in Florida mittlerweile nicht mehr: Ein 2022 verabschiedetes Gesetz untersagt inzwischen jede schulische Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern.

