HomePolitikInlandAnklage nach mutmaßlichen Anschlagsplänen auf Regenbogenparade fertig

Anklage nach mutmaßlichen Anschlagsplänen auf Regenbogenparade fertig

Drei mutmaßliche Jihadisten wurden am 17. Juni 2023 festgenommen. Es folgten lange und schwierige Ermittlungen. Jetzt liegt die Anklageschrift vor.

Hinweis
Dieser Beitrag ist älter als 1 Jahr.

Am 17. Juni 2023 wurden drei mutmaßliche Jihadisten festgenommen, die einen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade geplant haben sollen – nur wenige Stunden, bevor die Parade über die Ringstraße zog.

Für die Staatsanwaltschaft reichen die Beweise für eine Anklage

Die weiteren Ermittlungen gestalteten sich schwierig: Der Hinweis auf einen Chat über mutmaßliche Terrorphantasien stammte von einem ausländischen Geheimdienst. Er war deshalb nicht „gerichtsverwertbar“, weil der Staatsschutz selbst der Justiz seinen Tippgeber nicht nennen durfte.

Doch nun steht fest: Die Beweislage ist für die Staatsanwaltschaft St. Pölten ausreichend, um am 31. März Anklage gegen die drei Burschen – heute 21, 19 und 16 Jahre alt – zu erheben. Das berichtet der Standard , dem auch der Schriftsatz vorliegt. Für die Tatverdächtigen, die auf freiem Fuß sind, gilt die Unschuldsvermutung. Sie weisen alle Vorwürfe zurück.

Die Jugendlichen sollen sich ab 2022 radikalisiert haben

Bekannt wurden die angeblichen Anschlagspläne erst am Tag nach der Regenbogenparade, als die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Öffentlichkeit in einer eilig einberufenen Pressekonferenz darüber informierte, einen Anschlag vereitelt und Hausdurchsuchungen bei den drei Beschuldigten durchgeführt zu haben.

Der Staatsanwaltschaft zufolge sollen sich die drei Jugendlichen etwa ab dem Jahr 2022 radikalisiert haben. Auf verschiedenen Plattformen sollen sie Propagandavideos des „Islamischen Staates“ (IS) und seines derzeit gefährlichsten zentralasiatischen Ablegers, des „Islamischen Staats Provinz Khorasan“ (ISPK), konsumiert haben.

Sturmgewehr, Messer und verdächtige Chats

Der 19-jährige Erstangeklagte, ein Lehrling aus St- Pölten, stellte der Anklageschrift zufolge in einschlägigen Telegram-Chats „in Aussicht, in der Tschechischen Republik ein Sturmgewehr der Marke AK-47 und ein großes Messer für einen Terroranschlag zu erwerben und einen Anschlag auf die am 17. Juni 2023 in Wien stattfindende LGBTQ-Pride zu verüben“.

Sein Bruder, der zweitangeklagte 21-Jährige, soll wiederum in einem anderen Internet-Chat gegenüber anderen das „Abstechen“ und Jagen von Ungläubigen propagiert haben. Ihre Profile für Onlinespiele versahen beide mit den Namen von Anführern und Mitgliedern terroristischer Organisationen. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Propaganda.

Der Jüngste soll auch mit anderen mutmaßlichen Jihadisten in Kontakt stehen

Der Jüngste, zum Zeitpunkt der Festnahme erst 15 Jahre alt, soll neben der Telegram-Gruppe auch in diversen anderen Propaganda-Chats aktiv gewesen sein. Der Wiener Schüler soll auch eine eigene gegründet haben, in der sich die Mitglieder über Anschlagspläne ausgetauscht haben sollen.

Dort soll auch ein damals 16 Jahre alter Belgier gegenüber einem jungen Ukrainer darüber gesprochen haben, in Belgien einen Bombenanschlag durchzuführen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Verdächtige auch mehrere Bombenbauanleitungen heruntergeladen haben.

Anklage wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation

Die drei Jugendlichen sind wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation angeklagt. Beim Jüngsten kommen noch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie Nötigung und Körperverletzung wegen Bedrohung eines Grundwehrdieners im öffentlichen Raum und eines Konflikts in der Schule hinzu.

Aufgrund ihres Alters zur Tatzeit wird die Höchststrafe von zehn Jahren für den ersten und dritten Angeklagten halbiert. Wird die Anklage nicht beansprucht, könnte die Hauptverhandlung noch im Frühjahr, spätestens im Sommer am Landesgericht St. Pölten stattfinden.

Anwalt über Anklage verwundert

„Der Ausgangspunkt der gesamten Ermittlungen – der angeblich verhinderte Anschlag auf die Pride – ist nicht Gegenstand der Anklageschrift. Auch die DSN konnte diesen Verdacht in ihren Ermittlungen nicht erhärten“, sagte Andreas Schweitzer, Verteidiger des jüngsten Angeklagten, am Mittwochnachmittag zur Austria Presse Agentur (APA).

Es gebe seiner Ansicht nach keine Beweise für konkrete Terrorpläne. Insofern sei er „überrascht“, zumal der angebliche Anschlagsplan „Anlassfall für den Großeinsatz der Polizei war“, so Schweitzer. Er betonte weiters, dass sein Mandant die Brüder aus St. Pölten gar nicht gekannt und daher mit ihnen auch keine kriminelle oder terroristische Vereinigung gebildet habe.

Mehr News