Seit dem 1. April gelten in Österreich neue Richtlinien für Sexualpädagogik an Schulen. Externe Organisationen dürfen künftig nur noch dann Workshops oder Unterrichtseinheiten anbieten, wenn sie zuvor ein umfassendes Qualitätssicherungsverfahren bestanden haben.
Die Geschäftsstelle für Sexualpädagogik, die beim Jugendrotkreuz angesiedelt ist, veröffentlichte dazu eine zentrale Website, auf der geprüfte Anbieter gelistet sind. “Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern eine fundierte und weltanschaulich neutrale Aufklärung zu bieten”, betont das Bildungsministerium in einem Rundschreiben an alle Schulen.
Änderungen nach der Debatte um TeenSTAR
Die Maßnahme stellt den letzten Schritt in der Reform der Sexualpädagogik-Angebote durch externe Vereine dar. Anstoß für die Neuregelung waren kritisierte Unterrichtsinhalte des umstrittenen Vereins TeenSTAR.
Wie die HOSI Salzburg aufgedeckt hat, wurde in dessen Materialien Homosexualität als „heilbares Identitätsproblem“ beschrieben und Enthaltsamkeit vor der Ehe sowie „natürliche“ Verhütungsmethoden empfohlen. Nach öffentlichem Druck hat der Verein eigenen Angaben zufolge seine Inhalte überarbeitet – Schulen blieben ihm dennoch verwehrt.
Solche ideologischen Fehlentwicklungen sollen in Zukunft verhindert werden. Das neue Prüfverfahren soll sicherstellen, dass alle Anbieter fachlich qualifiziert sind und didaktisch korrekt arbeiten.
Zwei-Stufen-Prüfung durch Expert:innenboard
Ein zentrales Element der neuen Richtlinien ist ein zweistufiges Prüfverfahren. In einem ersten Schritt bewertet ein Fachgremium die Qualifikation, Methodik und Inhalte der Anbieter. Danach erfolgt die zweite Stufe: Nach jedem Workshop müssen Lehrkräfte ein verpflichtendes Feedback zur Qualität und Wirkung des Angebots abgeben.
Nur Anbieter, die entweder „in hohem Ausmaß“ oder „in den meisten relevanten Punkten“ überzeugen, werden in den Angebotspool aufgenommen. Diese Liste ist für alle Schulen online abrufbar und dient ab sofort als verbindliche Grundlage für die Auswahl externer Sexualpädagogik-Angebote.
Der Angebotspool ist für Schulen verpflichtend
Damit wird die bisherige Praxis, aus einem größeren Angebotspool frei zu wählen, durch klare Vorgaben ersetzt. Die ersten Anbieter, die das neue Qualitätssicherungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, sind bereits online gelistet.
Dazu gehören unter anderem die Fachstelle „Selbstbewusst“ aus Salzburg sowie die Aids-Hilfen aus Wien, Salzburg und Vorarlberg – aber auch die Aktion Leben oder die niederösterreichische Fachstelle für Suchtprävention. Sämtliche LGBTI-Organisationen sind dort derzeit nicht zu finden.
Feedbacksystem mit Beteiligung von Schüler:innen und Eltern
Neben der verpflichtenden Rückmeldung durch die Lehrkräfte können auch Eltern und Schüler:innen freiwillig Feedback zu den Workshops abgeben. Diese Rückmeldungen fließen in die regelmäßigen Evaluationen der Anbieter durch das Expertengremium ein.
Das Bildungsministerium spricht von einem „lernenden System“, das Qualität langfristig sichern soll. „Wir wollen sicherstellen, dass Aufklärung wissenschaftlich basiert und frei von ideologischen Einseitigkeiten bleibt“, heißt es aus dem Ministerium. Damit soll das Vertrauen von Eltern, Lehrkräften und Schüler:innen in externe Sexualpädagogik gestärkt werden.

