Am Montag hat das Parlament in Budapest mit 140 zu 21 Stimmen eine weitreichende Änderung der Verfassung beschlossen. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán verankert damit ihr bisheriges Vorgehen gegen die LGBTI-Community dauerhaft im ungarischen Verfassungsrecht.
Das Verbot der Pride wird verfassungsrechtlich abgesichert
Die Verfassungsänderung erlaubt unter anderem das Verbot öffentlicher LGBTI-Veranstaltungen, wie etwa der jährlich stattfindenden Budapest Pride, und erkennt ausschließlich die Geschlechter „männlich“ und „weiblich“ an. So wird eine Gesetzesänderung vom März abgesichert, die öffentliche Versammlungen untersagt, bei denen es zu einer „Darstellung oder Bewerbung“ von Homosexualität oder Geschlechtsidentität gegenüber Minderjährigen kommt.
Die Gesetzeslage stützt sich auf die international viel kritisierte „Kinderschutzgesetzgebung“ aus dem Jahr 2021. Laut Regierung sollen so Kinder vor „Gender-Ideologien“ geschützt werden. Menschenrechtsorganisationen sprechen hingegen von gezielter Diskriminierung.
Vorrang der „Kinderrechte“ vor anderen Grundrechten
Die neue Verfassungsbestimmung legt fest, dass das Recht von Kindern auf moralische, physische und geistige Entwicklung Vorrang vor sämtlichen anderen Grundrechten hat – mit Ausnahme des Rechts auf Leben. Damit erhält die Regierung eine verfassungsrechtliche Grundlage, um öffentliche LGBTI-Veranstaltungen einzuschränken oder gänzlich zu untersagen.
Diese Neuregelung steht in direktem Zusammenhang mit dem im März beschlossenen Gesetz, das Veranstaltungen verbietet, die gegen das Gesetz von 2021 verstoßen. Damals wurde das „Darstellen oder Bewerben“ von Homosexualität und Geschlechtsidentität gegenüber Minderjährigen verboten. Mittlerweile hat Ungarn wegen dieses Gesetzes ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) offen.
Einsatz von Gesichtserkennung bei verbotenen Versammlungen
Das neue Gesetz erlaubt der Regierung zudem, Technologien wie Gesichtserkennung einzusetzen, um Teilnehmer:innen an verbotenen Veranstaltungen zu identifizieren. Die gesammelten Daten können zur Verhängung von Geldstrafen in Höhe von bis zu 200.000 Forint, das sind etwa 500 Euro, verwendet werden.
Ádám Remport von der Ungarischen Bürgerrechtsunion (HCLU) kritisierte diese Maßnahmen scharf. „Einer der zentralen Kritikpunkte ist der massive Eingriff in die Privatsphäre ganzer Menschenmengen“, sagte der Jurist gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Die Möglichkeit der Überwachung führe zu einem „chilling effect“, also einer Einschüchterung, durch die Menschen von der Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit abgehalten würden.
Veranstalter wollen Pride trotzdem abhalten
Mit der Änderung wurde das bisherige Vorgehen gegen die Budapest Pride auf eine verfassungsrechtliche Basis gestellt. Die Parade, die jährlich tausende Teilnehmer:innen in die Hauptstadt zieht, kann nun dauerhaft verboten werden. Trotzdem haben die Veranstalter angekündigt, am 28. Juni wie geplant auf die Straße zu gehen.
In den vergangenen Wochen kam es bereits zu mehreren Protestaktionen gegen die Pläne der Regierung. Am Wochenende vor der Abstimmung demonstrierten erneut tausende Menschen in Budapest gegen die LGBTQ-feindliche Politik.
Opposition protestiert lautstark
Im Vorfeld und während der Abstimmung kam es zu massiven Protesten. Vertreter:innen der Opposition blockierten zeitweise die Einfahrt zur Tiefgarage des Parlaments, einige ketteten sich mit Kabelbindern zusammen. Die Polizei schritt ein und entfernte die Demonstrierenden gewaltsam.
Im Sitzungssaal selbst ertönten während der Abstimmung Trillerpfeifen und Trompetenlaute, mit denen Oppositionsabgeordnete gegen die Änderung protestierten. Das Parlament setzte die Abstimmung dennoch fort und verabschiedete die Reform wie geplant.
Dávid Bedő, Abgeordneter der liberalen Oppositionspartei Momentum, sagte: „Orbán und Fidesz haben in den vergangenen 15 Jahren systematisch Demokratie und Rechtsstaat abgebaut. In den letzten Monaten wurde dieser Prozess noch beschleunigt.“
Verfassung erkennt nur noch zwei Geschlechter an
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die rechtliche Festschreibung eines binären Geschlechtersystems. Die Verfassung erkennt künftig ausschließlich zwei Geschlechter – männlich und weiblich – an. Damit wird die Existenz von trans, inter und nicht-binären Menschen rechtlich ignoriert.
„Das Ganze ist nicht nur ein Akt der Diskriminierung, sondern der bewussten Ausgrenzung“, so Dánel Döbrentey von der HCLU. Die Botschaft sei klar: „Diese Menschen sollen nicht nur aus der nationalen Gemeinschaft ausgeschlossen werden, sondern sogar aus der Gemeinschaft der Menschen.“
Regierungssprecher Zoltán Kovács verteidigte die Maßnahme: „Es handelt sich nicht um einen Angriff auf individuelle Ausdrucksformen, sondern um eine Klarstellung, dass Rechtsnormen auf biologischer Realität beruhen.“
Aussetzung der Staatsbürgerschaft bei Sicherheitsbedrohung
Die Verfassungsänderung enthält auch eine umstrittene Neuregelung zur Staatsbürgerschaft. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die aus Sicht der Regierung eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder nationale Interessen darstellen, kann die ungarische Staatsbürgerschaft für bis zu zehn Jahre entzogen werden.
Die Maßnahme richtet sich laut Regierungspartei Fidesz gegen Personen, die im Auftrag ausländischer Organisationen handeln oder als Teil einer „Schattenarmee“ Einfluss auf die ungarische Politik nehmen. Die Regierung verweist dabei regelmäßig auf den US-Milliardär George Soros und international finanzierte NGOs.
Scharfe Kritik aus dem In- und Ausland
Die Maßnahmen stießen auf deutliche Kritik. Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, warnte in einem offenen Brief an das ungarische Parlament vor einer Beschneidung von LGBTI-Rechten und bezeichnete die Reform als „unnötig und bedauerlich“.
Auch in Ungarn äußerten sich prominente Jurist:innen kritisch. Eine Gruppe von Völkerrechtlern, darunter die Tochter und der Schwiegersohn des amtierenden ungarischen Staatspräsidenten Tamás Sulyok, sprach sich öffentlich gegen die Regelungen zur Staatsbürgerschaft aus.
Weitere Inhalte der Verfassungsänderung
Neben den LGBTI-Themen enthält die Reform weitere Punkte. Der Kampf gegen Drogenkriminalität wurde verfassungsrechtlich verankert. Herstellung, Vertrieb und Konsum illegaler Substanzen werden mit deutlich verschärften Strafen belegt. Ärzt:innen müssen künftig die Erziehungsberechtigten informieren, wenn bei Minderjährigen Drogenkonsum festgestellt wird.
Zudem wird das Ruhestandsalter für Richter:innen und Staatsanwält:innen auf 70 Jahre vereinheitlicht. Auch das Recht auf Barzahlung wurde als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen – als Reaktion auf die zunehmende Verbreitung elektronischer Zahlungsmethoden.

