HomeNewsChronik"Kaffeeklatsch mit Erpressung": Betreiber von Gay-Club muss in Haft

„Kaffeeklatsch mit Erpressung“: Betreiber von Gay-Club muss in Haft

Manfred H., Betreiber eines Swinger-Clubs für schwule und bisexuelle Männer in Niederbayern, wurde nun in Regensburg wegen Erpressung und Betrugs verurteilt .

Hinweis
Dieser Beitrag ist älter als 1 Jahr.

Unter dem Pseudonym „Bärli6“ warb der 59-Jährige auf der Datingplattform Romeo für Events wie „Kaffeeklatsch mit Anfassen“ oder „Gay-Night total“. Zielgruppe seines Angebots waren laut Eigendarstellung „Handwerker, neugierige Hetero-Männer und Bi-Männer“. Die Partys fanden in seinem Club „Gay Lounge“ in Ascha im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen statt – in diskreter Lage und mit „Fummel-Ecke“, wie aus dem Ermittlungsbericht hervorgeht.

Drohungen, Outing und Geldforderungen

Doch hinter der freundlichen Einladung verbarg sich offenbar ein System gezielter Abzocke. Laut Anklage forderte H. von Gästen Geld für angeblich nicht bezahlte Getränke, verschmutzte Bettwäsche oder Zimmerbuchungen. Wer nicht zahlte, wurde bedroht. Teilweise setzte er laut Staatsanwaltschaft Telefonterror ein und drohte, Betroffene bei ihren Arbeitgebern zu outen.

„Der ist ein Psychopath“, sagte ein 45-jähriges Opfer im Prozess. „Nach der Party hat er mich bei meinem Chef angeschwärzt.“ Mehrere Gäste fühlten sich massiv unter Druck gesetzt.

Undercover-Ermittler brachte den Stein ins Rollen

Das Vorgehen des Swingerclub-Betreibers konnte erst gestoppt werden, als sich ein verdeckter Ermittler zu einer Veranstaltung anmeldete. Als dieser sich kurzfristig abmeldete und das geforderte Geld für eine angeblich bestellte, aber nicht konsumierte Flasche Champagner nicht zahlte, setzte H. seine Masche fort: Er „outete“ den Ermittler öffentlich auf seinem Facebook-Profil und warnte vor ihm namentlich.

Drei Tage später klickten die Handschellen. Die Polizei nahm den Club-Betreiber fest. Im Prozess zeigten sich die Vorwürfe laut Vorsitzendem Richter Alexander Guth in vollem Umfang bestätigt: „Die Zeugenaussagen waren glaubwürdig, auch ohne vollständiges Geständnis.“ Die Rückfallgefahr stufte das Gericht als „enorm“ ein.

Über 16.000 Euro Schaden – und weitere Ermittlungen

Das Gericht verurteilte H. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Zusätzlich muss er 16.793,90 Euro an unrechtmäßig erlangtem Geld an seine Opfer zurückzahlen. Der Richter kritisierte dabei auch die versuchte Relativierung durch den Angeklagten: „Die Unwahrheit zu sagen, ist für Sie nichts Neues“, so Guth in der Urteilsbegründung.

Während des Prozesses kam ein weiterer schwerwiegender Vorwurf hinzu: H. soll sich auch an kirchlichen Einrichtungen bereichert haben. Als mutmaßliches Missbrauchsopfer der Kirche forderte er laut Ermittlungen Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 130.000 Euro – zu Unrecht, wie es jetzt heißt. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte ihm 2021 bereits 45.000 Euro zugesprochen. Ein weiterer Haftbefehl wurde deshalb erlassen.

Im Verfahren räumte H. ein, unter Alkoholproblemen zu leiden. Er schilderte, ab dem 9. Lebensjahr von Pfarrern missbraucht worden zu sein und nie eine Therapie erhalten zu haben. Das Gericht wertete diese Aussagen jedoch als Versuch, das Strafmaß zu mildern. Bereits 21 Vorstrafen liegen gegen ihn vor – viele davon wegen ähnlicher Delikte.

Mehr News