HomePolitikEuropaQueere Menschen als „Satansbrut“ bezeichnet: AfD-Politikerin Leyla Bilge verurteilt

Queere Menschen als „Satansbrut“ bezeichnet: AfD-Politikerin Leyla Bilge verurteilt

Das Amtsgericht Magdeburg hat Leyla Bilge - nicht rechtskräftig - wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die AfD-Politikerin hatte auf einem Parteitag queerfeindliche Aussagen gemacht und queere Menschen als „Satansbrut“ bezeichnet.

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Im Juli 2023 hielt die AfD-Politikerin Leyla Bilge auf dem Bundesparteitag ihrer Partei in Magdeburg eine Bewerbungsrede für einen Listenplatz zur Europawahl. Dabei bezeichnete sie queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“.

Außerdem behauptete Bilge, die Europäische Union sei „fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby“, die Kinder entfremde und für „teuflische Ideologien“ einspannen wolle. Für ihre Rede erhielt sie Beifall.

Student erstattete Anzeige

Ein 23-jähriger Student aus Leipzig reichte nach der Veranstaltung Strafanzeige gegen Bilge ein. Diese Anzeige führte zu einem Gerichtsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung.

Vor dem Amtsgericht Magdeburg sagte der Student: „Die Aussagen waren auch für mich persönlich herabwürdigend und menschenverachtend. Ich habe nichts mit Satansbrut und teuflischer Ideologie zu tun. Ich bin einfach nur ein Mensch.“

Gericht erkennt Volksverhetzung

Das sah die Richterin offenbar ähnlich –  sie bewertete Bilges Aussagen als gezielten Angriff auf die Menschenwürde einer gesellschaftlichen Gruppe und stellte fest, dass alle Merkmale des Straftatbestands der Volksverhetzung erfüllt seien.

Bilge wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt – aufgeteilt auf 90 Tagessätze à 30 Euro. Damit blieb das Gericht unterhalb der Mindestfreiheitsstrafe für Volksverhetzung, die bei drei Monaten liegt.

Bilges Anwältin will gegen die Entscheidung berufen

Bilge selbst erschien nicht zur Verhandlung, sie ließ sich von ihrer Anwältin Lena Kontré vertreten, die ebenfalls der AfD angehört. Kontré forderte einen Freispruch. Nach dem Urteilsspruch kündigte sie an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

Die jetzige Verurteilung ist nicht der erste Fall, in dem Bilge mit queerfeindlichen oder extremen Aussagen auffiel. Bereits 2019 hatte sie das Hissen der Regenbogenfahne vor einem Berliner Polizeirevier als „Zeichen für Geisteskrankheiten“ bezeichnet.

Auch als Organisatorin von sogenannten „Frauenmärschen“ war Bilge zuvor öffentlich in Erscheinung getreten. Die Veranstaltungen wurden wegen rassistischer und rechtspopulistischer Inhalte stark kritisiert.

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