Das Verfassungsgericht Litauens hat am Donnerstag eine wegweisende Entscheidung getroffen: Das Land muss künftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zu einer eingetragenen Partnerschaft ermöglichen. Bislang war dieses Rechtsinstitut ausschließlich heterosexuellen Paaren vorbehalten.
Eine Ausweitung für gleichgeschlechtliche Paare ist im litauischen Zivilgesetzbuch zwar vorgesehen, trat jedoch nie in Kraft. Beides erklärte das Höchstgericht nun für verfassungswidrig.
Gericht rügt Untätigkeit des Gesetzgebers
Im Zentrum der Entscheidung standen zwei Passagen des litauischen Zivilgesetzbuches. Die eine verweist auf das Institut der Lebenspartnerschaft, das das Parlament bereits 2001 beschlossen hatte. Doch da ein Ausführungsgesetz bis heute fehlt, blieb die Regelung rechtlich wirkungslos. Die zweite Passage schloss gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich von der Möglichkeit einer Partnerschaft aus.
Das Verfassungsgericht stellte dazu klar: Die Beschränkung auf heterosexuelle Paare verstoße gegen fundamentale Verfassungsprinzipien wie Gleichheit, Menschenwürde und Toleranz. “Ein Rechtsrahmen, der auf Vorurteilen gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren beruht, ist mit der Verfassung unvereinbar”, heißt es in der Urteilsbegründung.
Gericht sieht sofortige Wirkung der bestehenden Regelungen
Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen: Alle bestehenden Regelungen zur Partnerschaft im Zivilgesetzbuch sind ab sofort gültig – unabhängig davon, ob ein Ausführungsgesetz existiert oder nicht. Betroffene Paare können sich nun an die Gerichte wenden, um ihre Partnerschaften registrieren zu lassen oder entsprechende Rechte geltend zu machen.
Zugleich forderte das Gericht den Gesetzgeber auf, nun rasch ein umfassendes Gesetz zur Lebenspartnerschaft zu erlassen. Dieses müsse Fragen wie Erbrecht, Unterhaltspflichten, Mitentscheidungen bei medizinischer Versorgung und Verantwortung für gemeinsame Kinder regeln, berichtet die Lithuanian Gay League (LGL).
Litauen im Rückstand gegenüber Nachbarstaaten
Während Estland bereits seit 2016 eingetragene Partnerschaften ermöglicht und seit Anfang 2024 die Ehe für alle geöffnet hat, führte Lettland im Sommer 2023 eine ähnliche Regelung ein. Litauen hingegen blieb bisher ohne gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – und ist damit der einzige baltische Staat ohne ein entsprechendes Rechtsinstitut.
„Seit mehr als zwei Jahrzehnten leben LGBTIQ-Personen in Litauen in Rechtsunsicherheit und ohne Schutz für ihre Familien“, erklärte Wladimir Simonko von der LGL. Der Staat habe es versäumt, „einen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung und den Schutz gleichgeschlechtlicher Familienbeziehungen zu schaffen.“
Politische Umsetzung bleibt ungewiss
Ob das Urteil politisch rasch umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Zwar hatten die Sozialdemokraten in der Vergangenheit Lebenspartnerschaften unterstützt, innerhalb der Partei gibt es jedoch auch kritische Stimmen. Präsident Gitanas Nausėda sprach sich zuletzt im Februar erneut gegen eine gesetzliche Regelung aus. Die populistische Partei „Morgenröte von Nemunas“, die gegen Lebenspartnerschaften ist, ist zwar nicht Teil der Regierungskoalition, aber politisch einflussreich.
Im August 2024 hatte der heutige Regierungschef Gintautas Paluckas noch erklärt, man solle „die Gesellschaft mit einem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht verärgern“. Die LGL kritisierte diese Haltung scharf: “Wenn politische Führer von einer ‘Verärgerung der Gesellschaft’ sprechen, statt für die in der Verfassung verankerten Rechte einzutreten, entziehen sie sich ihrer Verantwortung”, sagte ein Sprecher.
Menschenrechte nicht dem Zeitgeist unterwerfen
Die LGL fordert nun entschlossenes Handeln von den politischen Entscheidungsträgern. Es gehe um grundlegende Menschenrechte, nicht um Beliebtheit in der Bevölkerung: “Der Schutz von Minderheitenrechten ist genau das, was eine konstitutionelle Demokratie von einer uneingeschränkten Mehrheitsherrschaft unterscheidet.”

