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Nach Klage: Ryanair führt geschlechtsneutrale Anrede ein

Nach einer Diskriminierungsklage in Berlin erweitert die Fluglinie ihre Buchungsmaske – Einigung ohne Urteil

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Seit Montag können Kund:innen der Fluggesellschaft Ryanair bei der Online-Buchung zwischen vier Anredeoptionen wählen: „Herr“, „Frau“, „Fräulein“ – und neu auch „Mx“. Damit reagiert das Unternehmen auf eine Klage wegen Diskriminierung durch eine nicht-binäre Person, die keine passende Anrede auf der Website auswählen konnte. Die Klage wurde außergerichtlich beigelegt.

Geklagt hatte René_ Rain Hornstein, eine nicht-binäre Person. Hornstein wollte im Oktober 2021 ein Flugticket von Berlin nach Gran Canaria buchen. Da die Ryanair-Webseite damals nur binäre Geschlechteranreden zuließ, scheiterte der Buchungsvorgang. Dadurch sah sich Hornstein im Persönlichkeitsrecht verletzt. Mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) forderte Hornstein ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro.

Vergleich statt Urteil

Nach einer mündlichen Verhandlung am 19. März 2025 machte Ryanair Mitte April ein Vergleichsangebot. Die Fluggesellschaft verpflichtete sich darin, die technische Anpassung der Webseite binnen zwei Wochen vorzunehmen. Am 5. Mai wurde die Änderung schließlich umgesetzt – deutlich vor Ablauf der gesetzten Frist. Mit der Aufnahme der geschlechtsneutralen Anrede „Mx (Mixter)“ ist die Website nun auch für nicht-binäre Personen nutzbar.

Der genaue Wortlaut des Vergleichs wurde nicht veröffentlicht. Ein Gerichtsurteil wurde durch die außergerichtliche Einigung vermieden. Die TIN-Rechtshilfe und das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) hatten Hornstein während des Verfahrens unterstützt.

„Kein Zwang zur Verleugnung mehr“

„Heute ist ein guter Tag für nicht-binäre Menschen in Deutschland“, erklärte Hornstein nach der Einigung. „Diese Anpassung zeigt, dass technische Änderungen zugunsten von Vielfalt und Inklusion schnell und unkompliziert möglich sind. Andere Unternehmen sollten dem Beispiel folgen.“

Auch Hornsteins Anwältin Friederike Boll zeigte sich zufrieden: „Nicht-binäre Personen müssen sich nun bei Ryanair nicht mehr durch fehlende Auswahloptionen zur Lüge und Verleugnung über ihr Geschlecht zwingen lassen.“

Zweite erfolgreiche Klage von Hornstein

Hornstein hatte bereits im Vorjahr eine ähnliche Klage gegen die Deutsche Bahn gewonnen. Der Bundesgerichtshof entschied damals, dass nicht-binäre Personen auch dort nicht länger mit „Herr“ oder „Frau“ angesprochen werden dürfen. Das Urteil verpflichtete die Bahn zur Einführung einer neutralen Geschlechtskategorie bei Buchungen und der BahnCard-Verwaltung.

Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD+ begrüßte die Einigung mit Ryanair: „Bereits seit 2013 gibt es die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen. Trotzdem müssen nicht-binäre Menschen in vielen Bereichen noch immer falsche Angaben machen. Diese Einigung ist ein wichtiger Erfolg für die Community.“

Der Verband fordert, dass sich nun auch andere Unternehmen und Behörden an verfassungsrechtliche Vorgaben halten und ihre Systeme entsprechend aktualisieren. Der Fall Ryanair zeige, dass technische Hürden kein Argument mehr seien.

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