Die österreichische Justiz wird ab sofort verpflichtet, Hassverbrechen systematisch zu erfassen und nach konkreten Vorurteilsmotiven zu kategorisieren. Das geht aus einem Erlass von Justizministerin Anna Sporrer von der SPÖ hervor, der am Freitag an OGH, Generalprokuratur, Oberlandesgerichte und Oberstaatsanwaltschaften übermittelt wurde.
Im elektronischen System der Justiz soll künftig dokumentiert werden, ob das Motiv etwa das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die ethnische Herkunft, Religion oder Behinderung des Opfers betrifft.
Sporrer: „Hassverbrechen sind nach wie vor traurige Realität in Österreich“
Für die Einordnung als „Hate Crime“ müssen zwei Faktoren vorliegen: eine strafbare Handlung wie Körperverletzung, Verhetzung oder Sachbeschädigung – und ein klares Vorurteilsmotiv gegen bestimmte Gruppen. Sporrer betont: „Hassverbrechen sind nach wie vor traurige Realität in Österreich. Das haben uns vor wenigen Wochen homophobe Gewaltexzesse sehr deutlich vor Augen geführt.“
Der Erlass ist Teil des angekündigten Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen und insbesondere gegen Femizide. Die Ministerin unterstreicht die Bedeutung verlässlicher Daten: „Eine belastbare Datenbasis ermöglicht ein gezielteres Vorgehen bei zukünftigen Straftaten und trägt so auch zur Prävention bei.“ Neben der technischen Umsetzung sieht der Erlass auch Schulungen für Mitarbeiter:innen der Justiz vor.
Denn die Einzelfallbeurteilung könne schwierig sein. So seien etwa Hakenkreuze laut Erlass nicht pauschal als antisemitisch zu bewerten, sondern grundsätzlich als Angriff auf die westliche Demokratie – mit der entsprechenden Kategorisierung „Weltanschauung/Westliche Demokratie“. Nur wenn etwa eine Synagoge betroffen sei, müsse zusätzlich auch „Religion – Juden“ vermerkt werden.
Lindner: „Der neue Justiz-Erlass ist eine wichtige Grundlage für den Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes“
SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner, einer der Mitinitiatoren des Nationalratsbeschlusses zum Aktionsplan gegen Hassverbrechen, lobt den Schritt. „Der neue Justiz-Erlass ist eine wichtige Grundlage für den Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes“, sagte er. Lindner weiter: „Wir wissen, dass Anzeigen wegen Hate Crime gerade gegen LGBTIQ Personen seit Jahren zunehmen.“
Für Lindner bedeutet der Erlass einen lange geforderten Fortschritt: „Die Justizministerin schafft mit diesem Erlass nun auch die Grundlage dafür, dass solche vorurteilsmotivierten Straftaten während ihrer Aufarbeitung durch die Gerichte adäquat verfolgt werden können – eine langjährige Forderung von Expertinnen und Aktivistinnen wird damit endlich umgesetzt.“
„Diese Regierung sagt Hassverbrechen auf jeder Ebene den Kampf an“
Lindner sieht in der schnellen Umsetzung ein klares Signal: „Dass dieser Schritt so rasch und unbürokratisch möglich ist, beweist einmal mehr, dass diese Regierung Hassverbrechen auf jeder Ebene den Kampf ansagt.“ In den kommenden Wochen gehe es nun darum, „Schritt für Schritt die weiteren Grundlagen für den Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crime umzusetzen!“
Zudem fordert er gezielte Präventionsmaßnahmen, mehr Sensibilisierung und den Ausbau von Meldestellen. Lindner betont: „Niemand darf in Österreich Angst davor haben müssen, wegen der eigenen Identität zum Opfer von Hass und Gewalt zu werden!“

