Mit einer perfiden Masche sollen zwei Männer schwule und bisexuelle Opfer ins Visier genommen haben. Die Täter, 20 und 22 Jahre alt, kontaktierten ihre Zielpersonen über eine bei gleichgeschlechtlich liebenden Männern beliebte Dating-Plattform. Nun wird ihnen der Prozess gemacht.
Maskiert, bewaffnet und brutal vorgegangen
Im ersten Fall lockten sie einen 25-Jährigen zu einem Treffen in Mauthausen. Dort lauerten sie ihm maskiert auf, bedrohten ihn mit einer Gaspistole und einem Schlagstock und zwangen ihn, Bargeld abzuheben. Auch sein Handy nahmen sie an sich, bevor sie flüchteten.
Bereits am Folgetag setzten die mutmaßlichen Täter ihre Raubserie fort. Sie versuchten, zwei weitere Männer zu überfallen, indem sie die Reifen ihrer Autos zerstachen, offenbar um eine Flucht zu verhindern. Doch der Plan scheiterte: Ein Opfer konnte das Kennzeichen des Täterfahrzeugs notieren und die Polizei informieren. Die Ermittler griffen schnell zu – wenig später erfolgte die Festnahme der beiden Verdächtigen. Seither sitzen sie in Untersuchungshaft in einer Justizanstalt.
Inspiration durch Hass-Gruppe
Die beiden Männer legten der Polizei zufolge ein Geständnis ab. Dabei erklärten sie, von einer schwulenfeindlichen Gruppe inspiriert worden zu sein, die kurz zuvor bei einer österreichweiten Razzia zerschlagen werden konnte. Diese haben über Internet-Portale unter anderem schwule und bisexuelle Männer kontaktiert, um sie dann zu berauben und zu demütigen.
Die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) berichten, dass die nun Angeklagten vorgaben, ihren Opfern “eine Abreibung verpassen” zu wollen – angeblich aus dem Glauben heraus, es handle sich um Pädophile. Tatsächlich gibt es jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass eines der Opfer pädophil war.
Anklage durch die Staatsanwaltschaft Linz
Die Staatsanwaltschaft Linz hat in der Zwischenzeit Anklage gegen die beiden Männer erhoben. Der Vorwurf lautet schwerer Raub, möglicherweise strafschärfend aus Schwulenhass. Dem 23-Jährigen und seinem 21-jährigen Komplizen drohen im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.
Die Beschuldigten haben nun 14 Tage Zeit, Einspruch gegen die Anklage einzulegen. Danach wird das Gericht über einen Verhandlungstermin entscheiden.

