Die Bundesregierung bringt mit einem neuen Gesetzespaket umfassende Verbesserungen für Regenbogenfamilien auf den Weg. Neben einem Verbot von Kinder- und Zwangsehen schafft das Paket auch klare rechtliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere wenn ein Partner keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die Novelle des Internationalen Privatrechtsgesetzes stellt sicher, dass in Österreich künftig österreichisches Recht zur Anwendung kommt – unabhängig davon, ob die Ehe in einem anderen Land anerkannt wird.
Gleichstellung auch bei international gemischten Partnerschaften
Konkret bedeutet die Reform, dass gleichgeschlechtliche Paare künftig auch dann die vollen Rechte vor österreichischen Behörden erhalten, wenn ihre Ehe oder Partnerschaft im Herkunftsland eines Partners nicht rechtlich anerkannt ist. Das betrifft unter anderem das Recht auf Adoption.
Henrike Brandstötter, LGBTIQ-Sprecherin der NEOS bezeichnet die Reform als „echten Meilenstein“ für Regenbogenfamilien in Österreich. Weiter betont sie: „Wir NEOS haben schon seit Jahren unermüdlich darauf hingewiesen, dass hier gleiches Recht für alle gelten muss, unabhängig von ihrer Herkunft und Sexualität.“
SPÖ lobt Fortschritt für LGBTIQ-Community
Auch beim Koalitionspartner gibt es Lob für das Reformpaket. SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner verweist auf die rasche Umsetzung der Maßnahme: „Einmal mehr zeigt sich, dass die neue Bundesregierung rasch handelt und lange eingeforderte Verbesserungen umsetzt.“
Er hebt die Bedeutung der Reform auch im internationalen Kontext hervor: „Gerade in Zeiten, in denen wir in immer mehr Ländern einen Rückschritt bei der Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen erleben, machen wir klar, dass in Österreich vielfältige Familienformen geschützt werden!“
Adoptionen künftig auch ohne österreichische Staatsbürgerschaft möglich
Laut Ministerratsvortrag soll die Reform noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Durch die Anwendung österreichischen Rechts erhalten betroffene Paare damit volle Rechtssicherheit – auch wenn einer der Partner keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Das betrifft unter anderem die Möglichkeit zur Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare.
Brandstötter weist zudem darauf hin, dass diese Gesetzesanpassung aus Sicht der NEOS längst überfällig war. Es sei „eine wichtige Gesetzesanpassung“ durchgesetzt worden, „an der die Grünen zuletzt jahrelang krachend gescheitert sind“, so Brandstötter.

