In einem brisanten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Generalanwältin Tamara Ćapeta am Donnerstag ein deutliches Gutachten vorgelegt. Sie wirft Ungarn vor, mit seinem Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ von 2021, das Inhalte über gleichgeschlechtliche Partnerschaften und trans Identitäten einschränkt, fundamentale Werte der Europäischen Union zu verletzen.
„Erhebliche Entfernung von den Grundwerten der EU“
Die Generalanwältin erklärte, Ungarn habe sich nicht nur von den Werten der Union entfernt, sondern diese aktiv negiert. „Ungarn hat sich damit erheblich vom Modell einer verfassungsmäßigen Demokratie entfernt“, schrieb Ćapeta in ihren Schlussanträgen. Diese Einschätzung betrifft insbesondere das „Homo-Propaganda“-Gesetz, das Darstellungen queeren Lebens für unter 18-Jährige verbietet oder stark einschränkt.
Betroffen sind Bücher, Fernsehsendungen und Filme, die queere Menschen zeigen. Diese müssen als „nicht jugendfrei“ gekennzeichnet werden, dürfen nicht mehr zur Hauptsendezeit laufen oder werden ganz aus dem Programm verbannt. Ungarns Regierung begründet das Gesetz mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
EU-Kommission sieht Vertragsverletzung – 16 Länder klagen mit
Die Europäische Kommission leitete kurz nach Verabschiedung des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Klage stützen neben der Kommission auch 16 EU-Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, Deutschland, sowie das Europäische Parlament. Sie verweisen auf einen Verstoß gegen Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), in dem die Achtung der Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten als zentrale Werte verankert sind.
„Diese Vorschriften dienen nicht dem Schutz vor Pornografie, sondern verbieten die Darstellung des normalen Lebens von LGBTI-Personen“, erklärte Ćapeta. Damit verstoße das Gesetz gegen zahlreiche Rechte aus der EU-Grundrechtecharta, darunter das Diskriminierungsverbot, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Privat- und Familienleben sowie das Recht auf Menschenwürde.
Werturteil über queeres Leben laut Gutachten unzulässig
Besonders kritisch sieht die Generalanwältin, dass das Gesetz auf einem grundsätzlichen Werturteil basiere. Dieses stelle homosexuelles und nicht-cisgeschlechtliches Leben als weniger wertvoll dar als heteronormative Lebensweisen. „Es gibt keinerlei Nachweis, dass Darstellungen queerer Menschen schädlich für die Entwicklung von Jugendlichen sind“, betonte sie.
Das Gutachten empfiehlt dem Gerichtshof, der Klage der Kommission in allen Punkten stattzugeben. Zwar sind solche Stellungnahmen nicht bindend, sie fließen jedoch in der Regel maßgeblich in das endgültige Urteil ein. Wann dieses gesprochen wird, ist noch nicht bekannt.
Internationale Kritik und Verbot der Pride in Budapest
Ungarns LGBTI-Politik sorgt EU-weit für Kritik. Erst vor wenigen Tagen unterzeichneten 20 Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Erklärung, in der sie sich „zutiefst besorgt“ über die Entwicklungen zeigten. Anlass war ein neues Gesetz aus dem März, das als Grundlage für ein Verbot der Budapester Pride dient.
Die ungarische Polizei verbot die für den 28. Juni geplante Parade offiziell – mit der Begründung, es könne zu „gesetzlich verbotenem Verhalten“ kommen und Minderjährige könnten teilnehmen. Die Polizei verwies auch auf „passive Opfer“, die gegen ihren Willen mit der Veranstaltung konfrontiert würden. Die Veranstalter:innen kündigten an, trotz des Verbots an den Plänen festzuhalten. „Das ist ein Lehrbuchbeispiel für Tyrannei“, erklärten sie.
Das Verfahren vor dem EuGH könnte nun ein wichtiges Signal setzen – sowohl für den Schutz queerer Menschenrechte in Europa als auch für den Umgang mit Mitgliedsstaaten, die zentrale Werte der Union infrage stellen.

