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Zwei Männer nach schwulenfeindlichem Angriff in Berlin verurteilt

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verhängt Bewährungsstrafen und Schmerzensgeld – die Opfer zeigen sich erleichtert über Anerkennung des Tatmotivs

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Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat zwei Männer wegen eines schwulenfeindlichen Angriffs im Volkspark Friedrichshain zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich müssen die beiden Täter jeweils 5.400 Euro Schmerzensgeld an die Opfer zahlen. Der Vorfall, bei dem ein schwules Paar angegriffen wurde, hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt.

Angriff im Park wegen Kuss unter Männern

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Sommer 2024 zwei Männer angegriffen hatten. Die beiden Männer hatten sich im Volkspark Friedrichshain geküsst. Die Täter forderten das Paar zunächst auf, das Küssen zu unterlassen, da sich angeblich Kinder in der Nähe befanden.

Anschließend schlugen und traten sie auf die beiden Männer ein und versuchten, sie gewaltsam vom Ort zu vertreiben. Einer der Angreifer konnte vor Eintreffen der Polizei flüchten; die beiden anderen wurden identifiziert und später angezeigt.

Zeugenaussagen zufolge handelte es sich bei den Tätern um Mitglieder einer nahegelegenen Familiengruppe. Die beiden Geschädigten im Alter von 25 und 29 Jahren erlitten bei dem Angriff leichte Verletzungen, suchten jedoch zunächst keine ärztliche Hilfe auf. Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin übernahm wie bei allen mutmaßlichen Hassverbrechen die Ermittlungen.

Gericht erkennt homophoben Hintergrund deutlich an

Das Urteil wurde am vergangenen Donnerstag verkündet. Das Gericht stellte in seiner Begründung ausdrücklich den menschenverachtenden und schwulenfeindlichen Hintergrund der Tat fest. Es betonte außerdem, dass ein Verstoß gegen die Auflagen zur sofortigen Vollstreckung der Freiheitsstrafe führen werde.

Die beiden Opfer traten im Prozess als Nebenkläger auf und wurden vom schwulen Anti-Gewalt-Projekt Maneo psychosozial und rechtlich unterstützt. Trotz bleibender Verunsicherung im Alltag zeigten sich die beiden Männer erleichtert über die Entscheidung des Gerichts.

Maneo ruft zu Anzeige von Übergriffen auf

Bastian Finke, Leiter von Maneo, appellierte im Anschluss an das Urteil an die Öffentlichkeit: „Wir möchten Betroffene ermutigen, LSBTIQ+-feindliche Übergriffe nicht tatenlos hinzunehmen. Zeigt Übergriffe an und wendet Euch gerne an unsere Fachopferhilfe. Wir beraten und unterstützen Betroffene, Zeugen und Angehörige.“

Laut Maneo wandten sich im Jahr 2024 insgesamt 928 Personen an die Fachstelle. Erfasst wurden dabei 738 Fälle mit eindeutig LGBTI-feindlichem Bezug – ein Anstieg um 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Organisation bietet niedrigschwellige Hilfsangebote und begleitet Betroffene auf Wunsch durch juristische Verfahren.

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