Ein 45-jähriger Oberösterreicher wurde Dirnstagnachmittag vor dem Wiener Straflandesgericht wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 45-Jährige meldete nach der Urteilsverkündung volle Berufung an.
Laut Anklage soll er Anfang Oktober 2024 einen 16-jährigen Burschen aus Bulgarien mit einer Hacke getötet haben. Der Mann gestand die Tat, behauptet jedoch, sich an das Geschehen nicht erinnern zu können. Er gab an, vor dem tödlichen Angriff Crystal Meth und Alkohol konsumiert zu haben.
Der 45-Jährige entwickelte eine starke Bindung an das Opfer
Der Angeklagte bezahlte den Jugendlichen bereits seit April 2024 regelmäßig für sexuelle Handlungen. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Jugendliche von seiner Familie zur Prostitution gezwungen. Sein älterer Bruder fungierte als Zuhälter und organisierte die Treffen, darunter auch mit dem späteren Täter. „Er hatte eine Vorliebe für junge Männer“, sagte die Staatsanwältin über den Angeklagten.
Mit der Zeit entwickelte der 45-Jährige eine starke emotionale Bindung zum Opfer. Für gemeinsame Wochenenden zahlte er bis zu 1.500 Euro und schenkte dem Jugendlichen unter anderem ein teures Handy. Um sich das leisten zu können, nahm er einen Kredit auf. „Er war regelrecht besessen von dem Jungen“, sagte die Anklägerin vor Gericht.
Streit am Abend der Tat
Am Wochenende des 6. Oktober 2024 besuchte der Jugendliche den Mann erneut in Wien. Gemeinsam verbrachten sie Zeit im Prater. Am Abend kam es in der Wohnung des Mannes zum Streit, weil der Jugendliche sexuelle Kontakte ablehnte. Er sei müde gewesen und habe Schmerzen gehabt.
Dafür zeigte der Angeklagte kein Verständnis. „Ich hab’ mich so darauf gefreut, aber er hat einfach Nein gesagt“, schilderte er vor Gericht. In seinem Frust konsumierte er erneut Crystal Meth und Alkohol. Laut Anklage ging er anschließend in den Keller und holte eine Hacke, mit der er ursprünglich ein kaputtes Bett zerschlagen wollte.
Dann soll er auf den schlafenden Jugendlichen eingeschlagen haben – 50 Mal. Der Angeklagte sagte dazu: „Ich war voll drauf.“ Erinnern könne er sich nur an zwei Schläge.
Gerichtsmedizin: „Hinrichtungsähnliche Tat“
Bei der Obduktion stellte die Gerichtsmedizin multiple Verletzungen fest. „Diese Tat hatte das Ziel, die Person vollständig zu zerstören“, erklärte der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp. Der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann sprach von einer „hinrichtungsähnlichen“ Vorgehensweise. Er stufte den Angeklagten als psychisch gesund ein. Erinnerungslücken seien eher durch den Stress der Tat erklärbar.
Digitale Spuren und letzte Worte
Die Polizei konnte die letzten Tage des Opfers rekonstruieren, da der Angeklagte eine Übersetzungs-App genutzt hatte. Diese speicherte auch die Kommunikation zwischen den beiden. Die letzten aufgezeichneten Worte an den Jugendlichen lauteten: „Schlaf gut.“
Nach der Tat schrieb der Mann Nachrichten an seine Familie und die Polizei. Er wollte sich das Leben nehmen, wurde jedoch von seiner Schwester überredet, nach Oberösterreich zu kommen. Dort wurde er festgenommen. In der Haft versuchte er erneut, sich das Leben zu nehmen. Dabei wurden seine Stimmbänder zerstört, was zu mehrfachen Verhandlungspausen führte.
Weitere Vorwürfe und Zweifel an Erinnerungslücken
Die Staatsanwältin bezweifelte die Gedächtnislücken des Mannes, da er nach der Tat strukturiert gehandelt und eine lange Fahrt unfallfrei absolviert hatte. Die Verteidigung hingegen erklärte, der Mann habe eine „ängstlich vermeidende Persönlichkeit“ und sei ohne Drogen nicht zu einer solchen Tat fähig.
In seinem letzten Wort an das Gericht zeigte er sich emotional: „Er fehlt mir so sehr. Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist schlimm, aber schuld daran zu sein, ist unerträglich.“
Urteil alternativlos
Für den Vorsitzenden Richter des Geschworenengerichts sei die lebenslange Haft alternativlos gewesen. „Sie haben das Leben eines jungen Menschen zerstört“, sagte er. Eine solche Brutalität sei ihm in seiner Laufbahn noch nie untergekommen.

