HomePolitikEuropaZwangssterilisation für trans Menschen: EGMR rügt Tschechien scharf

Zwangssterilisation für trans Menschen: EGMR rügt Tschechien scharf

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Tschechien verstößt mit seiner Praxis zur rechtlichen Geschlechtsanerkennung gegen europäische Menschenrechte. Eine Gesetzesreform lässt weiter auf sich warten.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Tschechien mit seiner Regelung zur Geschlechtsanerkennung gegen zentrale Menschenrechte verstößt. Hintergrund ist der Fall einer nicht-binären Person, die mit dem Kürzel T. H. bezeichnet wird und beim Straßburger Gericht Klage eingereicht hatte.

T. H., geboren 1977, wollte den Geschlechtseintrag im Pass von „männlich” auf „weiblich” ändern. Eine dritte Option gibt es in Tschechien nicht. Das Problem: Eine solche Änderung war nur nach chirurgischer Sterilisation möglich. Da sich T. H. aus medizinischen Gründen weigerte, diesen Eingriff vornehmen zu lassen, scheiterte die Person an der amtlichen Änderung. Bereits 2012 konnte der Vorname geändert werden, nicht jedoch das Geschlecht im Dokument.

EGMR: Staat setzte Betroffene unter massiven Druck

Die Straßburger Richter:innen betonten, T. H. sei durch die Regelung in eine „Zwickmühle“ geraten. Der Zwang zur Sterilisation habe zu schweren seelischen Belastungen geführt. Dies verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Privatleben schützt, sowie gegen Artikel 14, der Diskriminierung verbietet.

Der Gerichtshof erklärte, dass Staaten verpflichtet sind, „schnelle, transparente und zugängliche“ Verfahren zur Geschlechtsänderung ohne verpflichtende Operation bereitzustellen. Besonders betont wurde: Auch Personen, die keine geschlechtsangleichenden Eingriffe wünschen oder benötigen, haben das Recht auf rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität.

Regierung ignorierte bereits Urteil des Verfassungsgerichts

Bereits im Jahr 2023 entschied das tschechische Verfassungsgericht, dass die Zwangssterilisation rechtswidrig ist, und forderte ein entsprechendes Gesetz. Doch die Regierung unter Premier Petr Fiala hat diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt zwar vor, wurde aber noch nicht zur Abstimmung gebracht.

Die betroffene Person sagte nach dem Urteil: „Ich glaube, dass es in Zukunft an den europäischen Menschenrechtsbehörden liegt, dafür zu sorgen, dass die Rechte nicht-binärer und transsexueller Menschen auf europäischer Ebene dauerhaft geschützt werden.“

Aktivist:innen fordern politische Konsequenzen

Marie-Hélène Ludwig von der LGBTI-Organisation ILGA Europe sagte, das Urteil erinnere die tschechische Regierung daran, „ihre Pflicht ernst zu nehmen und diese Menschenrechtsverletzung endlich zu beenden“. Auch Viktor Heumann von der tschechischen NGO Trans*Parent forderte ein rasches Umdenken: „Die Tschechische Republik ist eines der letzten Länder in Europa, das an dieser schädlichen Praxis festhält.“

Er verwies auf Länder wie die Niederlande, die inzwischen sogar Entschädigungen für frühere Zwangseingriffe zahlen. Politiker:innen sollten auf Betroffene hören und nicht auf alte Klischees, so Heumann weiter.

EGMR-Urteil bindend – aber nicht sanktionierbar

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg ist keine Institution der EU, sondern Teil des Europarats. Seine Urteile sind für die 46 Mitgliedstaaten formal bindend. Allerdings verfügt das Gericht über keine Mittel, um die Staaten zur Umsetzung zu zwingen.

Auch wenn es keine direkten Sanktionen gibt, setzen die Urteile politischen Druck auf Regierungen, internationale Standards zu erfüllen und Menschenrechte zu achten.

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