Das Landesgericht Linz hat heute, Donnerstag, zwei junge Männer wegen einer Serie brutaler Überfälle im Mühlviertel verurteilt. Der 23-jährige Erstangeklagte erhielt 33 Monate unbedingte Haft. Der 21-jährige Mitangeklagte wurde zu 21 Monaten Haft verurteilt, davon sieben Monate auf Bewährung.
Die Schuldsprüche erfolgten wegen schweren Raubes, schwerer Erpressung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Gericht berücksichtigt Geständnis und Rückzahlung
Beide Angeklagten bekannten sich vor Gericht schuldig. Der jüngere Täter, ein bisher unbescholtener Student, gab an: „Es war eine spontane Aktion. Es war ein Fehler. Ich kann mir das heute nicht erklären.“ Der Hauptangeklagte verweigerte nach dem Geständnis jede weitere Aussage. Er ist mehrfach vorbestraft.
Das Schöffengericht wertete das reumütige Geständnis beider Angeklagter und die rasche Rückzahlung des erbeuteten Geldbetrags als mildernd. Beim Erstangeklagten wirkten sich jedoch seine vier Vorstrafen und die Mehrzahl der begangenen Straftaten erschwerend aus. Die Staatsanwältin sprach von einer „besonders verwerflichen Tat“.
Taten über Dating-Plattformen geplant
Die Überfälle hatten eine klare Vorgehensweise. Die beiden Männer kontaktierten ihre späteren Opfer über Dating-Plattformen für homo- und bisexuelle Männer. In drei Fällen verabredeten sie persönliche Treffen im Mühlviertel. Dort erschienen sie maskiert und bewaffnet – unter anderem mit Baseballschläger, CO₂-Pistole und Messer.
Ein Opfer wurde gezwungen, sein Smartphone via Gesichtserkennung zu entsperren. Die Täter verschafften sich so Zugriff auf Bankdaten, hoben 4.800 Euro ab und überwiesen den Betrag auf ein Konto des Erstangeklagten. Zudem drohten sie, intime Chatverläufe zu veröffentlichen, falls kein weiteres Geld fließen würde. In einem Fall feuerten sie auf ein Auto.
Täter gaben vor, „Pädophile“ bestrafen zu wollen
Die Opfer erstatteten Anzeige, was zur schnellen Identifizierung der Täter führte. Ermittler konnten das Autokennzeichen ausforschen. Seitdem befinden sich beide Männer in Untersuchungshaft. Einer der Angeklagten ist laut Polizei mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen ähnlicher Delikte.
Im Zuge der Ermittlungen gaben die beiden Männer gegenüber der Polizei an, sie hätten „Pädophilen eine Abreibung verpassen“ wollen. Laut Anklage gab es dafür jedoch keinerlei Hinweise. Die Opfer hatten keine Verbindung zu Pädokriminalität.

