Ein Bezirksgericht in Kyjiw hat im Juni die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eines ukrainischen Diplomaten als Familie anerkannt. Wie das Nachrichtenportal Bukvy mitteilte, betrifft der Fall ein Paar, das bereits seit 2013 zusammenlebt und 2021 in den USA geheiratet hat.
Gericht widerspricht Außenministerium
Der Entscheidung des Desnjanskyj-Bezirksgerichts ging ein Streit mit dem ukrainischen Außenministerium voraus. Dieses hatte 2024 dem Partner des Diplomaten die Genehmigung verweigert, ihn auf einen langfristigen Auslandseinsatz zu begleiten. Begründung: Nach geltendem ukrainischem Familienrecht sei eine Ehe ausschließlich die Verbindung zwischen Mann und Frau.
Das Gericht kam zu einer anderen Einschätzung. Es erklärte die Partnerschaft der beiden Männer als rechtlich gleichwertig mit einer Ehe. Dabei berief es sich auf die ukrainische Verfassung und auf die Europäische Menschenrechtskonvention.
„Faktisches Eheleben“ wurde bestätigt
Das Gericht stellte fest, dass die beiden Männer seit über zehn Jahren zusammenleben, gemeinsam den Haushalt führen und sich gegenseitig unterstützen. Dieses „faktische Eheleben“ erfülle die Kriterien für eine Familie im Sinne geltender Menschenrechtsstandards.
In den veröffentlichten Gerichtsunterlagen wird der Fall offenbar dem Diplomaten Zoryan Kis und seinem Partner Tymur Levchuk zugeordnet. Beide sind in der ukrainischen LGBTI-Szene bekannt und engagieren sich seit Jahren für Gleichstellung.
Menschenrechtliche Dimension betont
Die Richter betonten, dass die Weigerung des Außenministeriums, den Partner als Familienmitglied anzuerkennen, gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Solche Entscheidungen seien mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar, die auch von der Ukraine anerkannt wird.
Mögliche Signalwirkung für weitere Fälle
Das Urteil könnte künftig auch für andere gleichgeschlechtliche Paare in der Ukraine eine wichtige Rolle spielen. Bisher sieht das ukrainische Recht keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare vor. Das aktuelle Urteil könnte neue Wege eröffnen.
Das ukrainische Außenministerium hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert. Ob es Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, ist derzeit unklar.

