Ein 76-jähriger Wiener ist am Montag am Landesgericht Wien nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt worden. Er hatte im Rahmen von Chemsex-Partys in seiner Wohnung über längere Zeit die Droge Mephedron an andere Männer weitergegeben. Das Urteil: ein Jahr Haft, davon zwei Monate unbedingt. Da der Mann seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft saß, wurde er nach der Verhandlung entlassen.
Drogenfund in der Abstellkammer
Die Polizei hatte bei einer Hausdurchsuchung 182 Gramm Mephedron in einem Abstellraum seiner Wohnung sichergestellt. Insgesamt ging die Anklage von 900 Gramm aus. Der Angeklagte gestand, rund 720 Gramm in Umlauf gebracht zu haben – etwa ein Drittel davon habe er verkauft, den Rest verschenkt.
„Ich hab‘ einige Leute gekannt und mich dazu hinreißen lassen, Drogen zu besorgen“, sagte der Mann vor Gericht. Die Chemsex-Partys veranstaltete er laut eigenen Angaben regelmäßig an Wochenenden. „In schwulen Kreisen ist es üblich, dass man da bestimmte chemische Substanzen zu sich nimmt“, erklärte der 76-Jährige.
„Altersdummheit“ als Erklärung
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und betonte mehrfach, dass er keine kriminelle Absicht gehabt habe. „Altersdumm wie ich bin, habe ich mich ausnützen lassen als Spender“, sagte er. Er sei in die Szene hineingerutscht und habe die Drogen als Gastgeber zur Verfügung gestellt.
Sein Verteidiger Nikolaus Rast plädierte auf Milde. „Unbescholten mit fast 80 ist etwas anderes als unbescholten mit 22“, so der Anwalt. Rast hob den bisher unbescholtenen Lebenswandel seines Mandanten hervor und sprach von einem „überschießenden Geständnis“, das strafmildernd zu berücksichtigen sei.
Mephedron – Wirkung und rechtlicher Status
Mephedron wirkt stimulierend und euphorisierend und wird oft in Partykontexten konsumiert – insbesondere im Zusammenhang mit Chemsex. Die psychoaktive Substanz steht im Verdacht, das Risiko für riskantes Sexualverhalten zu erhöhen.
In Österreich fällt Mephedron unter das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) und ist verboten. Besitz, Weitergabe und Handel stehen unter Strafe. In Kombination mit anderen Drogen und ohne medizinische Aufsicht birgt sie zudem gesundheitliche Risiken wie Kreislaufprobleme, Psychosen oder Abhängigkeit.
Das Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil fiel im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft. Der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen lag bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Da die zwei Monate unbedingte Haft bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten waren, wurde der Pensionist noch am selben Tag aus der Justizanstalt entlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

