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EGMR verurteilt Schweiz: Caster Semenya wurde faires Verfahren verweigert

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt einen Verstoß gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren – die umstrittene Testosteronregel bleibt vorerst bestehen.

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Die südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya hat im Streit um ihre Startberechtigung bei Frauenwettkämpfen einen wichtigen juristischen Sieg erzielt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte am Donnerstag, dass die Schweiz ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.

Hintergrund ist Semenyas Klage gegen die Testosteronregel des Leichtathletik-Weltverbands World Athletics. Diese erlaubt Sportlerinnen mit „Differences of Sex Development“ (DSD) nur unter medikamentöser Senkung ihres natürlichen Testosteronspiegels in bestimmten Frauen-Disziplinen zu starten. Semenya weigerte sich, diesen Eingriff vorzunehmen, und wurde daraufhin vom internationalen Wettkampf ausgeschlossen.

Keine Änderung der Testosteronregel: Gericht sieht keine Zuständigkeit

Das Urteil des EGMR betrifft nicht die Gültigkeit der hormonbasierten Teilnahmebedingungen an sich. Mit 13 zu 4 Stimmen wies das Gericht Semenyas Beschwerde wegen Diskriminierung zurück. Begründung: Diese Frage falle nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schweizer Justiz, die in dem Verfahren beklagt wurde.

Beim Thema Verfahrensgerechtigkeit fiel das Urteil anders aus. Das Gericht stellte fest, dass das Schweizer Bundesgericht die Persönlichkeitsrechte der dreifachen Weltmeisterin nicht ausreichend geprüft habe. Es habe versäumt, den Fall mit der gebotenen Sensibilität für die Grundrechte der Athletin zu behandeln.

Semenya kritisiert Behandlung als „Versuchskaninchen“

Bereits in der Vergangenheit hatte Semenya betont, dass sie durch die verordnete Hormontherapie starke Nebenwirkungen erlitten habe. Zwischen 2011 und 2015 nahm sie Medikamente zur Senkung ihres Testosteronspiegels ein, um weiterhin an Frauenwettbewerben teilnehmen zu dürfen. „Ich war ständig krank“, sagte sie rückblickend und sprach davon, wie es sich angefühlt habe, wie ein „Versuchskaninchen“ behandelt worden zu sein.

Als die Regel 2019 offiziell eingeführt wurde, lehnte sie jede weitere medikamentöse Behandlung ab. Damit verlor sie ihre Startberechtigung für alle Disziplinen zwischen 400 Metern und einer Meile. Der juristische Weg führte sie vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) über das Schweizer Bundesgericht bis nach Straßburg.

EGMR spricht Semenya 80.000 Euro zu: Kritik an Schweizer Justiz

Der EGMR stellte klar, dass Semenyas Fall grundlegende Menschenrechtsfragen wie Diskriminierung, Schutz der Menschenwürde und körperliche Autonomie berührt. Mit 15 zu 2 Stimmen urteilten die Richter:innen, dass das Schweizer Bundesgericht diese Punkte nicht ausreichend geprüft habe. Die Schweiz muss Semenya nun 80.000 Euro Verfahrenskosten zahlen.

„Wir müssen Athletinnen respektieren”, sagte Semenya nach dem Urteilsspruch vor Journalistinnen. „Wir müssen ihre Rechte an erste Stelle setzen.“

Keine Belege für Vorteil durch mehr Testosteron

Ein weiterer Aspekt belastet die Rechtmäßigkeit der geltenden Regelung zusätzlich: Eine wissenschaftliche Studie, die einen direkten Zusammenhang zwischen einem erhöhten Testosteronspiegel und der sportlichen Überlegenheit von DSD-Athletinnen belegen sollte, wurde inzwischen als fehlerhaft eingestuft. Die beteiligten Forscher:innen räumten ein, dass es keine gesicherten Beweise für einen kausalen Zusammenhang in den betroffenen Disziplinen gebe.

Semenya, die 2012 und 2016 olympisches Gold über 800 Meter gewann, kündigte an, ihren Kampf gegen die aus ihrer Sicht diskriminierenden Regelungen fortzusetzen: „Der Kampf ist noch lange nicht vorbei. Solange es Ungerechtigkeit gibt, werden wir weiter vor Gericht ziehen.“

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