HomeSzeneKärntenWeil sie lesbisch ist: Frau bekommt Mietwohnung nicht

Weil sie lesbisch ist: Frau bekommt Mietwohnung nicht

Ein lesbisches Paar wurde bei der Wohnungssuche abgewiesen. Die rechtliche Grundlage schützt solche Betroffene bisher nicht – die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert einmal mehr eine Gesetzesreform.

Ein Fall aus Kärnten erregt derzeit die Gemüter in der Community: Wie die Kleine Zeitung berichtet, hat ein lesbisches Paar eine Absage für eine Mietwohnung erhalten – aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.

Die anderen Mieter seien „nicht offen für diese sexuelle Orientierung“

Bei der Besichtigung wurden die beiden Frauen gefragt, ob sie ein Paar seien. Nachdem sie dies bestätigten, verweigerte der Vermieter ihnen das Mietverhältnis. Seine Begründung: Die bestehenden Mieter – laut dem Vermieter hauptsächlich verheiratete, heterosexuelle Paare – seien „nicht offen für diese sexuelle Orientierung“.

Die beiden Betroffenen wandten sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), die den Fall dokumentierte, jedoch keine Handhabe hatte. Denn das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen in solchen Fällen nicht, zumindest nicht, wenn es um sexuelle Orientierung außerhalb des Arbeitslebens geht.

Gesetzeslücke betrifft Alltag vieler Menschen

„Diese Ungleichbehandlung führt dazu, dass LSBTIQ*-Personen im Alltag bei Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung rechtlich nicht vorgehen können“, sagt Andrea Felsberger, Leiterin des GAW-Regionalbüros Kärnten, der Zeitung. Der Schutz greift derzeit nur im beruflichen Kontext, beispielsweise bei Bewerbungen oder im Joballtag.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert deshalb eine Erweiterung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes auf alle Lebensbereiche. Hannah Wolf, stellvertretende Leiterin des GAW-Büros in der Steiermark, warnt: „Diskriminierungen sind die Vorstufe zu Hassverbrechen. Wenn diese de facto erlaubt sind, hat das eine gefährliche Signalwirkung.“

Trans Person in Fitnesscenter erfolgreich unterstützt

Ein anderer Fall aus Kärnten zeigt, dass es auch anders geht. Ein Fitnesscenter hatte einer Person den Zugang zur Herren-Umkleidekabine verwehrt, da sie vom Betreiber als weiblich gelesen wurde. Die GAW intervenierte und erreichte, dass der Zugang zur Umkleide ermöglicht wurde. In diesem Fall griff der Diskriminierungsschutz, da es sich um die Geschlechtsidentität handelte.

„Hier konnten wir einschreiten, da der Gesetzgeber Transpersonen im Alltag bereits schützt“, erklärte die Kärntner Gleichbehandlungsanwältin Monika Iskandar der Kleinen Zeitung. Bei Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung sei dies hingegen nach wie vor nicht möglich.

Österreich EU-weit unter den Schlusslichtern

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie weit verbreitet Diskriminierungserfahrungen bei LGBTI-Personen in Österreich sind. Laut dem Equinet-Report entfallen 51 Prozent der gemeldeten Vorfälle auf die Arbeitswelt. Weitere 30 Prozent betreffen den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und 19 Prozent den öffentlichen Raum.

Laut einer Studie der EU-Grundrechtsagentur FRA meldet in Österreich nur etwa jede zehnte betroffene Person ihre Erfahrung einer offiziellen Stelle. Die Gründe dafür sind mangelnde Informationen über Beschwerdewege und ein weitverbreitetes Misstrauen in die Wirksamkeit solcher Institutionen.

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