[publishpress_authors_box layout="ppma_boxes_75184"]
HomeNewsChronikBrutale Gewalt statt Sex-Date: Haftstrafe für 25-Jährigen

Brutale Gewalt statt Sex-Date: Haftstrafe für 25-Jährigen

Ein geplatztes Sex-Date endete mit massiver Gewalt: Ein 25-Jähriger wurde in Gera zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Anklage hatte zunächst auf versuchten Mord gelautet.

Ein 25-jähriger Mann wurde vom Landgericht Gera wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem ein Sex-Treffen eskaliert war. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Mord.

Die Tat ereignete sich Ende Jänner, fünf Tage nach der Geburt der Tochter des Angeklagten. Der Mann hatte sich über eine Internetplattform mit dem Opfer zu einem Treffen verabredet. Dieser bot dort sexuelle Dienstleistungen an. Bei dem Zusammentreffen eskalierte die Situation. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen, darunter einen Nasenbeinbruch, mehrere Rippenbrüche, Platzwunden und Prellungen.

Sex-Date durch Übersetzungsfehler?

Zum Prozessauftakt erklärte der Angeklagte, er sei heterosexuell und habe geglaubt, mit einer Frau zu schreiben. Die Kommunikation auf der Plattform habe er sich eigenen Angaben zufolge automatisch ins Rumänische übersetzen lassen. Als er die dunkle Wohnung betrat und das nackte Opfer in Doggystellung auf dem Bett vorfand, sei er schockiert gewesen. Er behauptete, von dem Mann bedrängt worden zu sein.

- Werbung -

Laut der Staatsanwaltschaft war das Opfer dem Täter körperlich unterlegen und konnte den Angriff in dieser Position, in der es dem Angeklagten den Rücken zukehrte, nicht abwehren. In den Chatverläufen soll sich das Opfer selbst als „Hure mit Eiern“ bezeichnet haben.

Schwer verletzt zurückgelassen

Laut Anklage ließ der Angeklagte das blutende Opfer nach dem Angriff in der Wohnung zurück. Während der Täter die Wohnung verließ, rief der Mann lautstark um Hilfe. Der Geschädigte trat im Verfahren als Nebenkläger auf.

Die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist noch nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung Rechtsmittel einlegen werden.

Aktuelle Empfehlungen