Mehr als ein Drittel der Partnerschaften gleichgeschlechtlich
Seit dem 1. Juli 2024 sind in Lettland eingetragene Partnerschaften für hetero- und homosexuelle Paare möglich. Nach einem Jahr verzeichnet das zentrale Personenregister des baltischen Staates 613 eingetragene Partnerschaften, darunter 235 gleichgeschlechtliche und 378 heterosexuelle Paare.
Laut dem Vorsitzenden der zuständigen Notariatskammer, Aigars Kaupe, zeigt diese Zahl die gesellschaftliche Relevanz des neuen Rechtsinstituts: „Die Nachfrage im ersten Jahr zeigt, dass die Partnerschaft ein notwendiges und praktisches Instrument ist. Sie entspricht den Bedürfnissen der Bevölkerung und stärkt den rechtlichen Rahmen für moderne Paarbeziehungen“, sagte er dem lettischen Rundfunk LSM.
Eine einfache Registrierung im Notariat
Laut Kaupe liegt der Erfolg der eingetragenen Partnerschaft in Lettland vor allem in ihrer Einfachheit. Sowohl das Eingehen als auch das Beenden einer Partnerschaft sind unkompliziert. Für die Eintragung müssen beide Partner persönlich bei einem Notar erscheinen. Dort bestätigen sie, dass sie in einer engen persönlichen Beziehung leben, einen gemeinsamen Haushalt führen und sich gegenseitig unterstützen wollen.
Die Eintragung erfolgt in Form einer notariellen Urkunde und wird im Melderegister dokumentiert. Damit wird der Status der Partnerschaft offiziell anerkannt.
Schutz in rechtlichen und sozialen Belangen
Eingetragene Partner genießen zahlreiche Rechte. Dazu zählen beispielsweise Steuererleichterungen bei gegenseitigen Schenkungen und Darlehen sowie das Recht, im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit des Partners medizinische Entscheidungen für ihn zu treffen. Auch im Todesfall bestehen Ansprüche auf soziale Absicherung.
„Das Leben kann sich plötzlich ändern“, so Kaupe. „In solchen Momenten sorgt die eingetragene Partnerschaft für rechtliche Klarheit. Sie gibt Paaren die Möglichkeit, einander auch in schwierigen Situationen beizustehen.“
Bereits 19 Partnerschaften wieder beendet
Wie aus den Daten der Notariatskammer hervorgeht, wurden bislang 19 Partnerschaften wieder aufgelöst. In neun Fällen entschieden sich die heterosexuellen Paare für eine Eheschließung, in ebenso vielen Fällen verstarb ein Partner. Eine Partnerschaft wurde einvernehmlich beendet.
Das Partnerschaftsgesetz steht allen Erwachsenen offen, unabhängig vom Geschlecht. Es ersetzt allerdings nicht die Ehe. Anders als bei einer Eheschließung regelt das Gesetz weder die Eigentumsverhältnisse noch das Erbrecht zwischen den Partnern. Die Ehe wird gleichgeschlechtlichen Paaren in Lettland weiterhin verwehrt.
Anerkennung auch im EU-Ausland
Eingetragene Partner genießen in anderen EU-Staaten denselben Schutz wie Familienangehörige, wenn sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen. Wer also mit seinem Partner ins EU-Ausland zieht, kann sich auf rechtliche und soziale Garantien stützen, die durch die Partnerschaft anerkannt sind.
Der lettische Notariatsrat ruft deshalb alle zusammenlebenden Paare dazu auf, die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft in Betracht zu ziehen. Laut Kaupe ist die rechtliche Absicherung ein wichtiger Schritt für ein verantwortungsvolles Zusammenleben. Für gleichgeschlechtliche Paare ist sie auch die einzige Art, sich absichern zu können.
Die Einführung eingetragener Partnerschaften in Lettland war nicht ganz einfach: Das entsprechende Gesetz passierte mit knapper Mehrheit im November die Saeima, das lettische Parlament. Angestoßen wurde es durch das Verfassungsgericht: Es hatte bereits 2020 einen rechtlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Paare gefordert. Doch auch nach dem Beschluss versuchten oppositionelle Abgeordnete, die Einführung eingetragener Partnerschaften durch eine Volksabstimmung zu verhindern.

