Seit Freitag steht der 21-jährige Justin R. vor der Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe in Schleswig-Holstein. Die Anklage wirft ihm vor, einen 36 Jahre älteren Mann bei einem Date heimtückisch erstochen zu haben.
Angeklagter soll Opfer über Datingplattform kontaktiert haben
Der Angeklagte lernte sein späteres Opfer über die Online-Plattform Grindr kennen. Dort soll er ihm sexuelle Dienstleistungen gegen Geld angeboten haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der damals 20-Jährige jedoch nie die Absicht, das Geschäft einzuhalten. Stattdessen soll er den 56-Jährigen in seine Wohnung gelockt haben, um ihn zu töten und sein Geld zu stehlen.
„Der Angeklagte wird beschuldigt, aus Habgier einen Menschen getötet zu haben”, so die Schlussfolgerung von Staatsanwältin Janina Seyfert zu Beginn des Prozesses. Laut den Ermittlern war Justin R. zum Tatzeitpunkt hoch verschuldet und wollte seine finanziellen Probleme durch die Tat lösen.
Öffentliche Verhandlung trotz brisanter Details
Zum Prozessauftakt beantragte die Verteidigung, die Öffentlichkeit bereits während der Anklageverlesung auszuschließen – ohne Erfolg. Vorsitzende Richterin Rebecca Knof entschied, dass das öffentliche Interesse an dem Verfahren überwiege. So erfuhren die Prozessbeobachter auch intime Details über die Art des Kontakts und die geplante Dienstleistung.
Laut Anklage traf das spätere Opfer am 22. Januar 2025 gegen 11:25 Uhr in der Wohnung von Justin R. ein. Dort soll es zunächst zu intimen Annäherungen gekommen sein, bevor der Angeklagte plötzlich ein verstecktes Küchenmesser hervorholte und seinem Opfer zweimal in den Hals stach.
Opfer rief um Hilfe – doch Rettung kam zu spät
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft konnte das Opfer noch zweimal um Hilfe rufen, bevor es aufgrund des starken Blutverlusts zusammenbrach. Ein Nachbar hörte die Schreie und alarmierte die Polizei sowie die Rettungskräfte. Diese fanden Jörg M. schwer verletzt in der Wohnung vor. Neben den Halsstichen hatte der Mann eine stark blutende Kopfverletzung. Trotz Versuchen, den Mann wiederzubeleben, starb er kurz darauf im Krankenhaus.
Nach der Tat floh der Angeklagte aus dem Fenster seiner Wohnung. Später kehrte er jedoch zurück, offenbar um aus dem Auto seines Opfers Bargeld zu entwenden. Laut Anklage entnahm er aus dem Mercedes einen Umschlag mit 4.185 Euro und 985 US-Dollar.
Angeklagter stellte sich – behauptet aber Notwehr
In der Nacht nach der Tat stellte sich Justin R. der Polizei. Er gab zunächst an, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Mordkommission konnte diese Version jedoch schnell widerlegen. Zwar kam der Beschuldigte zunächst auf freien Fuß, wurde aber neun Tage später festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, ist noch offen. Ausschlaggebend ist, ob das Gericht bei ihm eine Reifeverzögerung feststellt. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Weitere Prozesstage angesetzt – Urteil erst im Dezember erwartet
Insgesamt sind für die kommenden Monate elf weitere Verhandlungstage angesetzt. Der nächste Termin ist der 18. August. An diesem Tag soll der Angeklagte über seine Verteidigerin eine schriftliche Erklärung verlesen lassen. Da dabei intime Details zur Sprache kommen sollen, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Auch die Aussage des Ehemanns des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Ein Urteil wird frühestens Mitte Dezember erwartet.

